EH9 Daddy Geschrieben 12. März 2006 Teilen Geschrieben 12. März 2006 Jedes in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeug muss versichert sein. Kaskoversicherungen umfassen Beschädigungen, Zerstörungen und den Verlust des Kraftfahrzeugs und seiner an ihm befestigten Teile durch Unfall, Brand und Explosion, böswillige Handlung Fremder und Entwendung. Die Kaskoversicherungen gliedern sich in zwei Bereiche: Vollkasko und Teilkasko. Bei Vollkasko ersetzt die Versicherung auch den Schaden am eigenem Fahrzeug. Die Versicherungen kann man mit Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen abschließen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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