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Erfahrungen Wohnwagen oder ANHänger am CG


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Hey leutz wir (ich und mein Frau) sind ja Camper aber wir werden ja net jünger und überlegen grade nen Wohnwagen zu kaufen. Die frage ist jetz ob unser Accord das schafft. Da wir nur zu zweit sind denk ich das der Wohnwagen net mehr als ne Tonne wiegen wird beladen. Kommt man da noch vorwärts? Laut zulassung kann ich ja weit mehr anhängen aber es sollte noch fahrbar sein. Mein Vater sein Pasat war auch bis 1600 kilo zulässig aber mit Wohnwagen war bei 120 vollgas schluß und der hatte nen 105PS Diesel. Ich will halt net dann nach jedem Urlaub ne neue Kuplung einbauen.

 

Währe schön wenn mir jemand helfen könnte.

 

mfg david

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Def. Leistung:

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.
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HI! Also Anfangs bevor ich meinen alten CG8 umgestylt hatte, bin ich damit oft mit Anhänger gefahren. War immer so vom Gewicht her nen 800 - 1000 kg Anhänger. Hab meistens immer Gartenabfälle oder Bauschutt transportiert. Hatte nie Probs. Ging auch Bergauf ganz gut. Klar merkt man das da was hinter hängt aber ist gut fahrbar. Auch auf der Bremse. Wohnwagen Erfahrung hab ich leider auch nicht.

Mfg

Meine Fahrzeughistorie:

 

Honda Civic Type R FN2 -> still running :cool:

Honda Accord Type R CH1 -> Neuaufbau :D

Honda Accord CG 8 1.8 ES - SOLD - :wink:

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beim Wohnwagen hast de noch bissel mehr Fahrtwind :-) aber mir gehts erstmal darum das der das schaft ohne das der Motor sich einen abquelt oder de nur im Vtec fahren musst um Vorwärts zu kommen.

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Mit dem Wohnwagen fahre ich schon seit fast 20 Jahren. Erst vorn dran einen BMW E30 später

dann einen Accord CC7 2.0l mit 115PS und jetzt einen CG9 mit 147PS. Da gibt es überhaupt

keine Probleme. Mit einer Tonne Anhängelast fährt es sich natürlich etwas behäbiger, aber Camper haben Zeit. Ich fahre in der Regel wirklich nur 80-90kmh schnell denn ich habe auch

schon selbst erlebt wie sich das anfühlt, wenn man von einem 30Tonner überholt wird und dann

regelrecht angesaugt wird. Das fühlt sich an wie auf einem Schiff, das giert. Da hilft dann nur

einmal kräftig auf die Bremse und Ruhe bewahren. Ich fahre lange Strecken nur mit Tempomat

und im 4.Gang. Das paßt wunderbar und der Spritverbrauch hält sich mit 12-13l/100 in

Grenzen. Diesel sind natürlich besser geeignet aber man kann eben nicht alles haben. Also, nur

Mut und immer gute und unfallfreie Fahrt.

 

Frank

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ha also 4. gang ist besser da muss der motor net so quälen?? na ja ich will mir einen suchen der bis hundert zugelassen ist das de auch man nen LKW überholen kannst..

 

JA wir Camper haben Zeit :-)

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ach nö, nicht noch ein Holländer mehr auf deutschen Straßen ;-)

 

aber was hast du denn vor (war bei 120 vollgas schluß)??

 

Nun aber genug dumme Kommentare geschrieben...:D

 

Viel glück bei der suche

PS wieviel willst du denn ausgeben??

In diesem Sinne Fränk

:wink:

 

:auslachen:1,4 TSI ?? Da hat ja meine Cola-Flasche mehr Liter als du Hubraum! :D

http://images.spritmonitor.de/305129_5.png

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na ja habe paar gute Angebote gefunden hier zum beispiel

 

 

So in der drehe um 3000-5000 rum.

 

Gebraucht

Klime währe klasse

Antischlingerkupplung

Feste Toilette

Vorzelt

Fahrradträger (währe net schlecht)

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Muss ich da nen extra haben ich darf ja mit meinem autoführerschein bis 3,5 tonnen und mein acci wiegt 1500ca und der Hänger ne tonne sind bei mir 2,5 und das müsste ja gehen. Mein Vater hat nen sehr großen und der muss glaube ich wenn er in andere Länderfährt nen LKW führerschein vorweisen.

 

EDIT: Klasse B http://www.fahrschule.de/klasse_b.gif

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

 

Das würde dann heißen das ich nur bis 750kilo fahren darf? oder heist das das gesamtgewicht net das des Autos übersteigen darf??

 

 

Das war ja auch nur nen beispiel hänger ich muss noch bissel sparen. Wollte mich nur schon mal informieren.

 

Wie sind nur zu zweit da brauchen wir keinen größern.

Bearbeitet von David
edit

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Also ich hatte an meinem CG8 recht oft nen Anhänger dran. Entweder Abfälle, beim Umzug helfen oder das Equipment von meiner Band. War nie wirklich ein Problem. Immer so 90-100 kmh. Okay...bei uns in der Oberpfalz gibbet jetzt net soooo viel Steigungen, aber grundsätzlich ging es immer...dafür dass der Motor ja net unbedingt ein Drehmomentwunder ist....

Möge die Macht mit mir sein :D

 

Honda Accord CL7, Bj 2004 *aktuell*

Honda Accord CG8, Bj.2000 *verkauft*

Fiat Brava S 12V Bj. 1996 *verkauft*

VW Polo 1.3 Bj. 1989 *verkauft*

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(auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

 

 

D.h. 750kg oder halt nen Anhänger, dessen Gewicht das des Fahrzeugleergewichts nicht übersteigt. So verstehe ich das.

Und das wären beim CG8 dann 1405kg (weil 1405kg Leermasse). Also solltest du da einen 1000kg Anhänger mit dem B Schein fahren dürfen...

Nur halt net über 1,4t

Bearbeitet von CG8Accord

 

 

 

 

Accord TYPE-R

Project Tourenwagen

 

 

 

 

 

Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgends davor steht und angst hat es aufzuschließen - Walter Röhrl

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so versteh ich das auch... aber net das das de Potzelei anders verteht und ich dann irgend wo in tiefsten Bayern stehen bleiben muss und net mehr weiterfarhen darf oder schlimmer noch bei nem Unfall der Verischerungs schutz erlischt.

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Hm, naja dann geh doch mal zu einer FAhrschule in deiner Nähe und frag da mal freundlich nach. Die müssten das ja wissen...

 

 

 

 

Accord TYPE-R

Project Tourenwagen

 

 

 

 

 

Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgends davor steht und angst hat es aufzuschließen - Walter Röhrl

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also wenn ich lkw fs habe und nur lkw kein anhaenger, dann darf ich an meine gliederzugmaschine, nur 750kg anhaengen und nix darf ueber die gesamtmasse des zugfzg. hinaus kommen....und wer es nicht glauben mag..... klicke ein mal hier

 

[sIGPIC][/sIGPIC]

suchst du Teile fuer dein CD7 oder CE1/2 dann PN an mich

0172/3452718

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Sorry Willi vielleicht bin ich auch zu blöd das zu kapieren aber hier stet doch eindeutig

 

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kgoder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

 

 

also wenn ich nen fieste fahre der nur 800kilo wiegt darf ich keinen Hänger fahren der über 800kilo ist weil der dann schwerer ist als die zugmaschine. Wenn ich nen Auto habe was 2,5tonnen wiegt darf der Hänger net über 1t sein weil ich sonst das gesamt gewicht überschreiten würde. Wenn mein Acci 1,4t wiegt darf ich laut meinem Verständnis einen Hänger anhängen der knap unter dem Gewicht liegt was mein Auto hat..

 

wie gesagt vielleicht kapier ich das auch net.

Ich werde mal ne mail an ne fahrschule schicken

Bearbeitet von David

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die Frage mal beantwortet?

 

 

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung der zulässigen Achslast fahren?

 

Kombinationen aus

http://www.fahrtipps.de/_img/x0ff.gif- einem Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und einem Anhänger von

750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

http://www.fahrtipps.de/_img/x1ff.gif- einem Pkw und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des

Pkw übersteigt, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen nicht höher als 3.500 kg

ist

 

http://www.fahrtipps.de/_img/x0ff.gif- einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und einem Anhänger von

750 kg zulässiger Gesamtmasse

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung der zulässigen Achslast fahren?

 

Kombinationen aus

http://www.fahrtipps.de/_img/x1rr.gif- einem Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und einem Anhänger von

750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

 

http://www.fahrtipps.de/_img/x0rr.gif- einem Pkw und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des

Pkw übersteigt, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen nicht höher als 3.500 kg

ist

 

 

http://www.fahrtipps.de/_img/x1rr.gif- einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und einem Anhänger von

750 kg zulässiger Gesamtmasse

So noch Fragen? ist der direkte Auszug. wenn ich Zeit habe kann ich das auch nochmals als Bild einfuegen

 

 

und nochwas

von Wiki

Bearbeitet von Willy
Aenderung XY ungeloest

 

[sIGPIC][/sIGPIC]

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0172/3452718

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Also mal nochwas dazu, ich habe bei mir im auto extra den gesetzesauszug liegen wo eindeutig drinsteht das zB:

Anhänger bis 750kg sowieso erlaubt.

auto leermasse 1400kg und Anhänger Gesamtmasse 1399kg erlaubt sind.

auto leermasse 1400kg und Anhänger Gesamtmasse 1401kg nicht erlaubt.

 

zu dem fragebogen dort seth "dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des

Pkw übersteig" und Wiki ist nicht das mass aller dinge ;)

 

Klasse B:

 

Beinhaltet M,S,L

ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

 

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

 

 

Klasse A:Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Klasse A1:Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)

Klasse B:Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

.......

 

 

 

 

Also für mich ist das eindeutig, auch wenn bissel unsinnig, aber so is das halt.

Bearbeitet von Speedhai
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