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Aerodeck20i

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Alle Inhalte von Aerodeck20i

  1. Bloss nicht das schlimmste was es gibt !
  2. sachmal die Stoßstangen verkleidung hinten haste nicht auch zufählig ???
  3. ok, dachte wäre ungefähr gleih ! Dann komanto zurück !
  4. ok, da stimme ich auch mal zu ! Man weis ja nie was mal im stress so vergisst oder beim aufbau kaputt geht
  5. Moin, schau doch mal hier :https://www.accordforum.de/showthread.php/aerodeck-96-ce-alle-teile-da-13449.html
  6. Die Stoßstangen verkleindung Hinten wäre interessant ? Gib mal einen Preis ?
  7. Herzlich Willkommen
  8. Erste änderung durch geführt ! Vorne 12mm tiefer war optisch zu hoch, Remus ESD, Dachreling folgt die nächsten tage ! Leider hab ich noch keinen Sponsor für einen satz Alu`s gefunden !
  9. Moin, ich selber bin auch erst seit kurzem am Angelschein machen bei ! Bin hier bei uns in einem Verein beigetretten weis dann günstiger ist ! Ich selber gehe gerne auf Hecht , Zander, Forelle, Karpfen und so weiter ! Mit fliegen fischen habe ich mich noch nicht versucht ist aber sehr interessant wie es geht . Habe schon des öftern beim bekannten zugeschaut, ist halt eine Matematik für sich !
  10. Da muss ich doch mal die augen offen halten, aus welchen bereichen in DH kommst du denn ?? Grobe richtung reicht schon ! Komme selber aus DH wohne nur nu halt in OL bin aber des öfterin in DH und umzu unterwegs !!
  11. Ich hab mich deswegen auch schon mal schlau gemacht wegen meinem 94`ziger CE2 und dann kann ich nichts machen weil er über die Getriebe übersetzung im 5 Gang geregelt ist ! Bei 5.600-5.700 U/min ist schluss ! vom 1-4 gang kann ich ihn bis 7.200 U/min. drehen erst dann kommt der begrenzer, ich an deiner stelle würde erstmal mich bei Honda schlau machen obs nicht auch bei dir über die übersetzung geregelt ist ! Ich muss sagen das ich mit 7.200 in den ersten 4 gängen zufrieden bin , es aber nie voll nutze ! Armer Motor!
  12. Herzlich Willkommen in ACCI-Forum
  13. ok, das ist der erst vorschlag !
  14. So es sind zwar noch 6 wochen bis zum treffen aber ich denke mal mann solte sich schon mal eine zeit überlegen wann wir am Treffen aufschlagen wollen ca: ! Mein gedanke war so gegen 15:30-16:00uhr rum . Eure vorschläge bitte dazu !!!!
  15. Moinsen, was ist los kein ICQ mehr an ? Oder hab ich was falsh gemacht ?

     

    Gruss Ingo

  16. Aerodeck20i

    Trauer

    Mein Beileit, ich selber weis wie es ist und kann es nach vollziehen !
  17. So hab mal um das ganze in klarheit zubringen ans geschrieben Kraftfahrzeug Verkehrsamt und dort mal nachgefragt wegen tönen der Frond und seiten scheiben vorne ! Die Antwort war mir zwar klar aber man wolte es ja genau wissen , es ist und bleibt in Deutschland verboten ! Kleiner auszug einer eMail vom KBA: Frontscheiben tönen Das Thema ?Tönen der Frontscheibe und der vorderen Seitenscheiben? wird oft nachgefragt und diskutiert. Grundsätzlich gilt, dass diese Scheiben eine Tönung haben dürfen. Aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Das heißt, die Frontscheibe darf maximal bis zu 25% und die vorderen Seitenscheiben bis maximal 30% getönt sein. Da die Scheiben werksseitig schon bis zu 20% eingefärbt sind, ist eine nachträgliche Tönung mit Folie immer eine Überschreitung der zulässigen Tönungswerte. Folgendes sagt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dazu: Folien, die an Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden sollen, sind nach ? 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Das KBA hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine Reihe von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) für Folien erteilt. In keinem Fall wurden eingefärbte Folien etc. für die Verwendung an solchen Scheiben genehmigt, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind. Vordere Seitenscheiben sind für die Durchsicht von Bedeutung. Ob Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall für die Verwendung an vorderen Seitenscheiben erteilt haben, ist dem KBA nicht bekannt. Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führt zum erlöschen des Versicherungsschutzes zum führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und zur Stilllegung bei erkennen solch einer Eintragung, zur Streichung dieser und zur amtlichen Prüfung des Fahrzeugs Ausnahmen sind Splitterschutzfolien, die aber auch eine ABG vorweisen und nur auf original ungetönte Scheiben aufgebracht werden dürfen. Da Zulassungsbehörden auch separate Zulassungen erteilen können, ist es ratsam, bei seiner zuständigen Behörde direkt anzufragen, was erlaubt ist und was nicht. ### Ich war so frei und habe einige stellen etwas hervor gehoben ! Ich hoffe das es nu klar ist ! Habe die KBA auch auf die seite http://www.frontscheibentoenung.de/ verwissen weil dort heist es sei erlaubt ! ###
  18. Mal eine blöde frage was für einen ACCI haste den ???
  19. Also ohne ABE oder Gutachten sagt der TÜV ganz klar nein ! Das hab ich erst durch beim ESD.
  20. Ich vermute mal das der aufbau wie beim CE2 ist ! Erstmal Ferder/Dämpfer in einem stück raus nehmen dann kannst du den Federspanner nutzen nicht im eingebauten zustand.
  21. Gibt es für den ESD ein Gutachten oder ABE ??? Wenn nicht hat man das problem das der TÜV den nicht eintragen wird ! Habs grade erst durch !
  22. Gib mal rückmeldung wenn du sie getestet hast !
  23. Dachrehling und Lambdasonde sind schon weck ! MEINS :D !!! Denn rest könnt ihr haben !
  24. Nach meiner Meinung rechts, aber liegt wohl daran weil ich den selber drin habe ! Doch noch eine Frage wo bekommt menn die Klarglas Leuchten her ???????????????
  25. Klar doch !!! Für dich immer :D !!!!!
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