1. Deutsche rote Überführungskennzeichen oder 5 Tageszulassungen (gelb) sind im Ausland verboten, dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Mitgliedsstaat der EU handelt oder nicht. Stichwort hierzu: "Fernzulassung" - einfach nach googeln. Du benötigst polnische Ausfuhrkennzeichen, welche unseren Zollkennzeichen ähneln.
2. Das Fahrzeug muss über CoC Papiere (Certificate of Conformity) verfügen, damit es hier in D zugelassen werden kann, ansonsten hast Du nach §21 eine Vollabnahme zu machen, welche zusätzlich folgende Gutachten benötigt:
a) Lichttechnisches Gutachten über die Frontscheinwerfer
b) Gutachten über die elektromagnetische Verträglichkeit des Fahrzeugs
c) Emissionsmessung der Abgase
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls
In den alten Bundesländern darf dies nur der TÜV abnehmen und in den neuen Bundesländern darf dies nur die DEKRA.
3. Auch wenn wir in der EU leben, ist die Zulassung der Fahrzeuge Ländersache. In deinem Beispiel Polen, ist es erlaubt, das Fahrzeug mit der amerikanischen Lichtanlage zu betreiben. In D benötigst Du zwingend, die Nebelschlussleuchte und den Rückfahrscheinwerfer! Ebenso die hinteren Blinker in Gelb umrüsten und die vorderen Begrenzungsleuchten in gelb. Erkundige Dich deshalb vorher bei einem Umrüster des Vertrauens, was für Kosten auf dich zukommen.
4. Alle Teile für dieses Fahrzeug sind über jeden Honda Händler zu beziehen. Da es seit letztes Jahr den Web EPC gibt. Somit sind anhand der VIN alle Teile über das Zentrallager Belgien zu beziehen. Dies bedeutet zwar eine längere Lieferzeit der Teile, aber dafür Zoll- und Einfuhrsteuerfrei.
5. Ist der Verkäufer ein Händler, so ist in Polen die MwSt. von 22% fällig. Auf eine Rückerstattung von 3% kannst Du hier nicht zählen, da es in der EU keine Rückerstattung mehr gibt! Ebenso wirst Du keine Gewährleistung des Händlers erhalten und bei Privatpersonen auch keine Garantie.
6. Navi und XM Satelittenradio geht nicht in Europa. FM Radio ist empfangbar, aber mit Abstrichen.
Wenn noch was ist, frag einfach :p