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gelbes Standlicht, erlaubt oder nicht?


ich eben

Empfohlene Beiträge

so, ich mal wieder...

ich habe beim user neverdiealone die gelben standlichtbirnen in seinem acci gesehen

siehe link: http://img186.imageshack.us/img186/7504/004fs6.jpg

 

jetzt meine frage, ist das so einfach eraubt oder nicht?

z.b. bei bmw 5er gibt's ja standart auch gelbes standlicht.

das blaues standlicht bzw. led's verboten sind ist mir bekannt.

 

danke im vorraus für eure antworten

Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen
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Verboten ;) aber bis jetzt Interessiert es keinen 8)

 

Bei BMW ist das kein Standlicht sondern Seitenmarkierungleuchte, die haben ein extra Standlicht neben den Normalen Abblendlicht drin ;)

 

MfG

Micha

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Sach ich ja, es Interessiert keinen, weil die meisten denken es wäre eine Seitenbegrenzung :D beim TÜV würde ich es aber Vorsichsthalber wecheln, dauert ja auch nur 5 min. ;)

 

MfG

Micha

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8)Hi, da ich bei der Grünen Truppe arbeite, kann ich sagen es ist nicht erlaubt.

Es ist allerdings nur eine Kleinigkeit, die kaum jemanden Auffällt. Wird es bei einer Kontrolle entdeckt, gibt es nen Mängelschein und 25,-€.

Gefährlich wird es bei rotem Standlicht. Hier erlischt die BE des Autos und es sind 3 Punkte und 50,€ fällig.

Da ich einer von den "Guten" bin, würde ich dich mündlich verwarnen. :P

align=center]Lebe Dein Leben !![/center]
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leider muss ich euch enttäuschen, was die verwarnung von scream angeht....

da er die kontrolle bestimmt nicht allein durchführt, geht sein ermessensspielraum gegen null und aus ist es mit der verwarnung.....d.h. konto in flensburg eröffnen oder aufstocken :D

Nein! Ein Tourer ist kein Kombi!
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ich bin mit meinem cc7 lange damit rumgefahren und es hat nie einer was gesagt. manche haben nachgefragt ob das denn erlaubt ist. meine antwort war immer ja und die haben es geglaubt.

selbst wenn die polizei entgegen kam hat sie nix gemacht.

es ist genauso wie mit standlicht rumfahren. früher haben sie einen beim fahren mittels lichthupe daruaf aufmerksam gemacht, heute kümmert es sie nicht da jeder 2te nur mit standlicht rumgurkt...

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Das Problem bei der HU kennen wir. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie viele PKW erst "gestern" eine neue HU bekommen haben obwohl die BE erloschen ist.

Bei gelben Standlicht ist die Erkennbarkeit nicht so groß wie bei blauem oder roten.

Außer bei Rotem Standlicht ist es nur ein Verwarngeld mit 25,-€.

Rotes ist Erlöschen BE.

Wenn ihr Fragen zu solchen Themen habt, ich bin ganz Ohr. :P

align=center]Lebe Dein Leben !![/center]
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  • 4 Wochen später...
Original von ich eben

so, ich mal wieder...

ich habe beim user neverdiealone die gelben standlichtbirnen in seinem acci gesehen

siehe link: http://img186.imageshack.us/img186/7504/004fs6.jpg

 

jetzt meine frage, ist das so einfach eraubt oder nicht?

z.b. bei bmw 5er gibt's ja standart auch gelbes standlicht.

das blaues standlicht bzw. led's verboten sind ist mir bekannt.

 

danke im vorraus für eure antworten

 

Mich haben die Mainzelmänchen angehalten, mit dem Motto "allgemeine Verkehrskontrolle"

Führerschein & Fahrzeugschein

Warndreieck

Erste Hilfe- Kasten

 

Alles Dabei...

 

Nun schalten Sie mal bitte ihre Beleuchtung ein. Mit dem Standlicht, leuchten auch meine Blinker. Im Blinkerbetrieb, blinken Sie dann ganz NORMAL, wie bei den AMI's. Hab die Standlichtblinker (orange) gerade mal 2 Wochen eingebaut und der Spaß kostet mich ganze 3 Punkte + 50€ Bußgeld. Der Witz an der ganzen Sache war, das der Typ das gewisse Know-How hatte, so dass ich mit jeder Ausrede auf Granit stieß.

 

So viel dazu...

 

Fazit: den Schalter nicht vergessen!

CIMG1726.thumb.jpg.2b7e8d72757e7e68942dafad465108a4.jpg

Die Grundrechte:

Artikel 5

Absatz1

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt"

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das ist ärgerlich. aber wie du schon sagtest: schalter nicht vergessen. finde die strafen was beleuchtung angeht extrem hoch. 3 punkte für mitleuchtende blinker (gefährdet nicht mal den strassenverkehr) ist heftig.

PRO7 hat ja zusammen mit Geiger-Cars den weihnachtshummer gebastelt. mit kompletter ubb und extra beleuchtung. habe bei Geiger-Cars nachgefragt. ist alles eingetragen. komplett zugelassen. darauf fragte ich ihn wie sieht es mit der beleuchtung aus. sagte er eiskalt: darf ich während des fahrens nicht anmachen. aber angeblich erlaubt.

ich kauf mir jetzt einen großen PRO7 oder KabelEins-Aufkleber und mach das auch so. scheint ja zu klappen bei denen. mfg

Aliens würden Honda fahren!!!

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Original von flothefresh

musstest du die lichter dann ausbauen oder

durftest du weiter fahren?

 

Ja, Gott sei Dank. Hab einen Kontrollbericht bekommen. Nun hab ich sieben Tage zeit den alten Zustand wieder herzurichten. Er meinte bloß zu mir, der nächste Weg muss in die Werkstatt. :wall:

Die Grundrechte:

Artikel 5

Absatz1

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt"

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Original von flothefresh

musstest du die lichter dann ausbauen oder

durftest du weiter fahren?

 

Ja, ich durfte weiterfahren. Gott sei Dank. 8) Hab einen Kontrollbericht bekommen. Nun hab ich sieben Tage zeit den alten Zustand wieder herzurichten. :motz: Er meinte bloß zu mir, Warum baust du dir keine Positionsleuchten an?. :wall:

Die Grundrechte:

Artikel 5

Absatz1

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt"

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  • 2 Monate später...

... und ich habe an meinem Ami (Exportmodell) folgende Beleuchtung:

 

Licht an:

vorne seitlich orange (i.O.)

hinten seitlich rot (n.i.O.)

vorne nachgerüstete weiße Standlichter (i.O.) - original in den Blinkern wurde seinerzeit beim Import (1988.) abgezwickt. So knapp, dass man da nix mehr machen kann außer neue Kabel ziehen. Dann würde der Blinker fein leuchten.

 

Licht aus - Blinker an:

Blinker vorne und seitlich blinken gleichzeitig (i.O.)

Licht an - Blinker an:

Blinker vorne und Seitlich wechseln sich ab (n.i.O.)

http://www.kaefergarage.de/bandit/AVATAR-BANDIT06.JPG

 

Hinten hab ich orange Blinker - hatte Pontiac ab 1985 so... - aber über fast die ganze Breite rotes Licht - 8 Lampen :) (n.i.O. mittleren vier zu hell)

 

[edit] Ich vergaß: mein Adler ist auch beleuchtet (absolut n.i.O.) sieht aber endgeil aus und hat niemand - selbst gemacht.

http://www.kaefergarage.de/bandit/AVATAR-bandit00.jpg

http://www.kaefergarage.de/bandit/beleuchtet1.jpg

Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag!

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  • 2 Monate später...

Hallo Leute!

 

Ich hatte eine Zeit lang die gelben/orangen Lampen als Standlicht bei mir auch drin. Da ich Paar Punkte in Flensburg schon habe und ich nur noch bis Februar nächsten Jahres warten muss, bis die alle weg sind, habe ich die Lampen wieder durch weiße ersetzt, damit ich meinen Kontostand nicht erhöhe. Wie der "ich eben" hier wegen dem 5'er BMW geschrieben hat, habe ich auch gedacht, dass wenn das direkt vom Hersteller kommt, auch erlaubt ist. Da ich mir nicht 100 %-ig sicher war, habe ich mich direkt an den TÜV NORD gewendet mit den selben aussagen, wegen 5-er BMW und auch dem neuen Gelendewagen von Volvo.

 

So Leute, hier die Original-Aufklärung von TÜV NORD:

 

BMW hat für die Fahrzeugtypen der 5er und 7er Reihe im Rahmen der EG-Typgenehmigung (und auch einige Lkw-Typen wurden so genehmigt...) vorn am Fahrzeug Seitenmarkierungsleuchten freigegeben bekommen, die auch geringfügig gelbes Licht nach vorn abstrahlen.

 

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Genehmigungszeichen für die jeweilige Leuchtenart tragen.

 

Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

 

In Nordamerika ist vorgeschrieben, das Fahrzeuge vorn mit gelben Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein müssen. Dazu werden üblicherweise die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger benutzt, die mit Zwei-Faden-Glühlampen ausgerüstet sind. Auch auf unseren Straßen sind gelegentlich Fahrzeuge mit gelben vorderen Begrenzungsleuchten zu sehen. Dies ist jedoch nicht zulässig : Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten für den Anbau der lichttechnischen Einrichtungen die Anforderungen der ECE-Regelung 48. Darin sind gelbe oder orangefarbige Begrenzungsleuchten nicht vorgesehen.

 

Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.

 

mit freundlichen Grüßen

 

TÜV NORD Mobilität

 

Also Kollegen, wer noch Fragen hat, bitte direkt an den TÜV NORD wenden! :wink:

 

 

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Haben wir doch sauber geklärt. Irgendwann mal auf Seite 1... Schön, dass Du das klipp und klar vom TüV bekommen hast. Schade nur, dass der TüV-Mann nichteinmal die §§ der Fahrzeugverordnung dazu geschrieben hat ;)

 

Das war es in StvZO:

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

§51a Seitliche Kenntlichmachung

§51b Umrissleuchten

§51c Parkleuchten, Park-Warntafeln

§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

...und so wurde es auch in der FZV übernommen

Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag!

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