ich eben Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 so, ich mal wieder... ich habe beim user neverdiealone die gelben standlichtbirnen in seinem acci gesehen siehe link: http://img186.imageshack.us/img186/7504/004fs6.jpg jetzt meine frage, ist das so einfach eraubt oder nicht? z.b. bei bmw 5er gibt's ja standart auch gelbes standlicht. das blaues standlicht bzw. led's verboten sind ist mir bekannt. danke im vorraus für eure antworten Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast schrödi Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Verboten ;) aber bis jetzt Interessiert es keinen 8) Bei BMW ist das kein Standlicht sondern Seitenmarkierungleuchte, die haben ein extra Standlicht neben den Normalen Abblendlicht drin ;) MfG Micha Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ich eben Geschrieben 11. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 *fluch* :motz: :motz: :motz: so eine GÜLLE. kommt man damit denn beim tüv durch? beim cl wären es ja auch seitenmarkierungsleuchten. :D Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freeman76 Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Also, ich hatte letztens erst weider ein sehr anregendes Gespräch mit dem TÜV-Prüfer meines Vertrauens. Der sagte mir zum Thema Beleuchtung: In Deutschland gilt: vorne weiß, hinten rot und an den Seiten gelb. :roll: Gran Turismo6 .....ich bin dann mal weg :D:cool::angel: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hondafahrer1983 Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 ich fahre schon über halben jahr mit gelben Standlichtern,hatte noch nie probleme. Mfg Hondafahrer1983 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast schrödi Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Sach ich ja, es Interessiert keinen, weil die meisten denken es wäre eine Seitenbegrenzung :D beim TÜV würde ich es aber Vorsichsthalber wecheln, dauert ja auch nur 5 min. ;) MfG Micha Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ich eben Geschrieben 11. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 da werde ich es wohl lieber sein lassen, bei den krümelkackern hier bei uns. :-( wenn die wieder ihre tage haben drehen die durch und ziehen alles und jeden raus. mit den blue vision von phillips sieht's ja auch gut aus. Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scream150 Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 8)Hi, da ich bei der Grünen Truppe arbeite, kann ich sagen es ist nicht erlaubt. Es ist allerdings nur eine Kleinigkeit, die kaum jemanden Auffällt. Wird es bei einer Kontrolle entdeckt, gibt es nen Mängelschein und 25,-€. Gefährlich wird es bei rotem Standlicht. Hier erlischt die BE des Autos und es sind 3 Punkte und 50,€ fällig. Da ich einer von den "Guten" bin, würde ich dich mündlich verwarnen. :P align=center]Lebe Dein Leben !![/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ich eben Geschrieben 14. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 ALLE AUF IHN :D du kannst ja mal eine neues thema über verbotene sachen im bereich der stvo machen. ist sicher interessant Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 leider muss ich euch enttäuschen, was die verwarnung von scream angeht.... da er die kontrolle bestimmt nicht allein durchführt, geht sein ermessensspielraum gegen null und aus ist es mit der verwarnung.....d.h. konto in flensburg eröffnen oder aufstocken :D Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cabkiller Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 ich bin mit meinem cc7 lange damit rumgefahren und es hat nie einer was gesagt. manche haben nachgefragt ob das denn erlaubt ist. meine antwort war immer ja und die haben es geglaubt. selbst wenn die polizei entgegen kam hat sie nix gemacht. es ist genauso wie mit standlicht rumfahren. früher haben sie einen beim fahren mittels lichthupe daruaf aufmerksam gemacht, heute kümmert es sie nicht da jeder 2te nur mit standlicht rumgurkt... ///Mugen 無限 Equipped [biete] alle Teile aus meinem Projekt k24cl9ftw Biete Reflash für Accord 2003-2008 und 2008+ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hondafahrer1983 Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 ich mit gelben Standlichter sogar durch die HU gekommen,die Prüfer hat überhaupt nichts gesagt wegen gelben Standlichter. Mfg Hondafahrer1983 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scream150 Geschrieben 15. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2006 Das Problem bei der HU kennen wir. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie viele PKW erst "gestern" eine neue HU bekommen haben obwohl die BE erloschen ist. Bei gelben Standlicht ist die Erkennbarkeit nicht so groß wie bei blauem oder roten. Außer bei Rotem Standlicht ist es nur ein Verwarngeld mit 25,-€. Rotes ist Erlöschen BE. Wenn ihr Fragen zu solchen Themen habt, ich bin ganz Ohr. :P align=center]Lebe Dein Leben !![/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flow Geschrieben 19. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2006 fahre auch mit standlicht rum und die polizei sagt nix. bin mal auf den tüv nächstesjahr gespannt verkaufe meinen cg9 für´s forum: fp 4000€fragen bitte per pm Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Romeo Geschrieben 13. Januar 2007 Teilen Geschrieben 13. Januar 2007 Original von ich eben so, ich mal wieder... ich habe beim user neverdiealone die gelben standlichtbirnen in seinem acci gesehen siehe link: http://img186.imageshack.us/img186/7504/004fs6.jpg jetzt meine frage, ist das so einfach eraubt oder nicht? z.b. bei bmw 5er gibt's ja standart auch gelbes standlicht. das blaues standlicht bzw. led's verboten sind ist mir bekannt. danke im vorraus für eure antworten Mich haben die Mainzelmänchen angehalten, mit dem Motto "allgemeine Verkehrskontrolle" Führerschein & Fahrzeugschein Warndreieck Erste Hilfe- Kasten Alles Dabei... Nun schalten Sie mal bitte ihre Beleuchtung ein. Mit dem Standlicht, leuchten auch meine Blinker. Im Blinkerbetrieb, blinken Sie dann ganz NORMAL, wie bei den AMI's. Hab die Standlichtblinker (orange) gerade mal 2 Wochen eingebaut und der Spaß kostet mich ganze 3 Punkte + 50€ Bußgeld. Der Witz an der ganzen Sache war, das der Typ das gewisse Know-How hatte, so dass ich mit jeder Ausrede auf Granit stieß. So viel dazu... Fazit: den Schalter nicht vergessen! Die Grundrechte: Artikel 5 Absatz1 "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flow Geschrieben 13. Januar 2007 Teilen Geschrieben 13. Januar 2007 musstest du die lichter dann ausbauen oder durftest du weiter fahren? verkaufe meinen cg9 für´s forum: fp 4000€fragen bitte per pm Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue devel Geschrieben 13. Januar 2007 Teilen Geschrieben 13. Januar 2007 das ist ärgerlich. aber wie du schon sagtest: schalter nicht vergessen. finde die strafen was beleuchtung angeht extrem hoch. 3 punkte für mitleuchtende blinker (gefährdet nicht mal den strassenverkehr) ist heftig. PRO7 hat ja zusammen mit Geiger-Cars den weihnachtshummer gebastelt. mit kompletter ubb und extra beleuchtung. habe bei Geiger-Cars nachgefragt. ist alles eingetragen. komplett zugelassen. darauf fragte ich ihn wie sieht es mit der beleuchtung aus. sagte er eiskalt: darf ich während des fahrens nicht anmachen. aber angeblich erlaubt. ich kauf mir jetzt einen großen PRO7 oder KabelEins-Aufkleber und mach das auch so. scheint ja zu klappen bei denen. mfg Aliens würden Honda fahren!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Romeo Geschrieben 13. Januar 2007 Teilen Geschrieben 13. Januar 2007 Original von flothefresh musstest du die lichter dann ausbauen oder durftest du weiter fahren? Ja, Gott sei Dank. Hab einen Kontrollbericht bekommen. Nun hab ich sieben Tage zeit den alten Zustand wieder herzurichten. Er meinte bloß zu mir, der nächste Weg muss in die Werkstatt. :wall: Die Grundrechte: Artikel 5 Absatz1 "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Romeo Geschrieben 13. Januar 2007 Teilen Geschrieben 13. Januar 2007 Original von flothefresh musstest du die lichter dann ausbauen oder durftest du weiter fahren? Ja, ich durfte weiterfahren. Gott sei Dank. 8) Hab einen Kontrollbericht bekommen. Nun hab ich sieben Tage zeit den alten Zustand wieder herzurichten. :motz: Er meinte bloß zu mir, Warum baust du dir keine Positionsleuchten an?. :wall: Die Grundrechte: Artikel 5 Absatz1 "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 13. März 2007 Teilen Geschrieben 13. März 2007 ... und ich habe an meinem Ami (Exportmodell) folgende Beleuchtung: Licht an: vorne seitlich orange (i.O.) hinten seitlich rot (n.i.O.) vorne nachgerüstete weiße Standlichter (i.O.) - original in den Blinkern wurde seinerzeit beim Import (1988.) abgezwickt. So knapp, dass man da nix mehr machen kann außer neue Kabel ziehen. Dann würde der Blinker fein leuchten. Licht aus - Blinker an: Blinker vorne und seitlich blinken gleichzeitig (i.O.) Licht an - Blinker an: Blinker vorne und Seitlich wechseln sich ab (n.i.O.) http://www.kaefergarage.de/bandit/AVATAR-BANDIT06.JPG Hinten hab ich orange Blinker - hatte Pontiac ab 1985 so... - aber über fast die ganze Breite rotes Licht - 8 Lampen :) (n.i.O. mittleren vier zu hell) [edit] Ich vergaß: mein Adler ist auch beleuchtet (absolut n.i.O.) sieht aber endgeil aus und hat niemand - selbst gemacht. http://www.kaefergarage.de/bandit/AVATAR-bandit00.jpg http://www.kaefergarage.de/bandit/beleuchtet1.jpg Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johny.D Geschrieben 17. Mai 2007 Teilen Geschrieben 17. Mai 2007 Hallo Leute! Ich hatte eine Zeit lang die gelben/orangen Lampen als Standlicht bei mir auch drin. Da ich Paar Punkte in Flensburg schon habe und ich nur noch bis Februar nächsten Jahres warten muss, bis die alle weg sind, habe ich die Lampen wieder durch weiße ersetzt, damit ich meinen Kontostand nicht erhöhe. Wie der "ich eben" hier wegen dem 5'er BMW geschrieben hat, habe ich auch gedacht, dass wenn das direkt vom Hersteller kommt, auch erlaubt ist. Da ich mir nicht 100 %-ig sicher war, habe ich mich direkt an den TÜV NORD gewendet mit den selben aussagen, wegen 5-er BMW und auch dem neuen Gelendewagen von Volvo. So Leute, hier die Original-Aufklärung von TÜV NORD: BMW hat für die Fahrzeugtypen der 5er und 7er Reihe im Rahmen der EG-Typgenehmigung (und auch einige Lkw-Typen wurden so genehmigt...) vorn am Fahrzeug Seitenmarkierungsleuchten freigegeben bekommen, die auch geringfügig gelbes Licht nach vorn abstrahlen. An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Genehmigungszeichen für die jeweilige Leuchtenart tragen. Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden. In Nordamerika ist vorgeschrieben, das Fahrzeuge vorn mit gelben Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein müssen. Dazu werden üblicherweise die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger benutzt, die mit Zwei-Faden-Glühlampen ausgerüstet sind. Auch auf unseren Straßen sind gelegentlich Fahrzeuge mit gelben vorderen Begrenzungsleuchten zu sehen. Dies ist jedoch nicht zulässig : Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten für den Anbau der lichttechnischen Einrichtungen die Anforderungen der ECE-Regelung 48. Darin sind gelbe oder orangefarbige Begrenzungsleuchten nicht vorgesehen. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden. mit freundlichen Grüßen TÜV NORD Mobilität Also Kollegen, wer noch Fragen hat, bitte direkt an den TÜV NORD wenden! [sIGPIC][/sIGPIC]http://images.spritmonitor.de/213417_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 18. Mai 2007 Teilen Geschrieben 18. Mai 2007 Haben wir doch sauber geklärt. Irgendwann mal auf Seite 1... Schön, dass Du das klipp und klar vom TüV bekommen hast. Schade nur, dass der TüV-Mann nichteinmal die §§ der Fahrzeugverordnung dazu geschrieben hat ;) Das war es in StvZO: §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten §51a Seitliche Kenntlichmachung §51b Umrissleuchten §51c Parkleuchten, Park-Warntafeln §53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler ...und so wurde es auch in der FZV übernommen Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord79 Geschrieben 18. Mai 2007 Teilen Geschrieben 18. Mai 2007 Hi ich habe auch bei meinem CL7 Orange standlicht eingebaut und fahre nur im dunkeln also nachts zur Arbeit,und hatte schon öfters die Polizei vor mir oder kam mir entgegen,nie Probleme gehabt.Gruß Accord79 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CG9 Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 So, Thema ist also geklärt.............Klipp und Klar verboten. Wer es trotzdem macht kann oben die Konsequenzen nachlesen. Also somit....... GESCHLOSSEN. Gruß Matze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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