SaschaOF Geschrieben 11. Juni 2014 Teilen Geschrieben 11. Juni 2014 Und selbst das ist noch zu wenig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MK_4 Geschrieben 11. Juni 2014 Teilen Geschrieben 11. Juni 2014 Jetzt könnt ihr so richtig weinen "Wer sein Fahrzeug tunt, sollte dies zunächst in jedem Fall seiner Versicherung melden. Denn hat der Versicherer keine Kenntnis von Tuning-Maßnahmen, muss er für Schäden später nicht zahlen (OLG Koblenz, Aktenzeichen: 10 U 56/06). Dabei gilt es als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Zur Begründung heißt es, dass ein getuntes Fahrzeug einen besonderen Anreiz schaffe, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen." Betrifft Kaskoversicherungen, kann entsprechend auf andere Sachverhalte ausgeweitet werden. Zu den nicht eingetragenen Teilen, wie der oben genannter Skunk 2, regelt ganz klar der §19(2) STVZO. Die Betriebserlaubnis des KFZ erlischt, es darf nicht im Bereich des STVO genutzt werden, Versicherung wird beim Unfall Regress fordern und die Blauen können ( wenn sie es wirklich drauf ankommen lassen wollen ) deinen KFZ auch stilllegen. Sollte der Endtopf die zulässigen Schallemissionswerte deutlich überschreiten, kann auch eine Anzeige wegen Lärmbelästigung folgen. Kommt halt nur darauf an wie weit die Blauen gehen wollen, mit den nicht eingetragenen Teilen lieferst du den die volle Munition, vorallem bei Rad/Reifen/Fahrwerk Kombination und Abgasanlage ( nahe liegende Vermutung auf Leistungsteigerung, Motortuning ), das reicht komplet aus um die Mühle aus dem Verkehr zu ziehen. Zitieren Neue Bilder wurden in der Gallerie hochgeladen :)) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackcross Geschrieben 11. Juni 2014 Teilen Geschrieben 11. Juni 2014 wird nicht stillgelegt, wenn der verdacht besteht das es verkehrsgefährdung geben könnte ? hab das nur auf FB bei HG Motorsport gelesen das es dieses "ist zu laut" nicht mehr geben soll. ob es stimmt ka ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MK_4 Geschrieben 11. Juni 2014 Teilen Geschrieben 11. Juni 2014 Auslegungssache, liegt in der Ermessung der Blauen. Der Verdacht auf motorleistungsteigernde Maßnahmen wäre durch geänderte Schalldämpferanlage begründet, damit liegt definitiv Verkehrsgefährdung vor. In der Praxis kann man so etwas in der Bikerszene beobachten, dort werden sämtliche Harleys und Shadows die zu laut sind sofort aus dem Verkehr gezogen. Zitieren Neue Bilder wurden in der Gallerie hochgeladen :)) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackcross Geschrieben 11. Juni 2014 Teilen Geschrieben 11. Juni 2014 das ist so ein blödsinn hier. ja durch die mehrleistung könnte es zum kontrollverlust etc führen ^^ naja egal. wurde schon 5x angehalten und bis jetzt immer mit einem blauen auge davongekommen xD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MK_4 Geschrieben 11. Juni 2014 Teilen Geschrieben 11. Juni 2014 Jepp, absoluter Schwachsinn. Das passiert wenn man von Bürokraten regiert wird. Ich sags ja, liegt im Ermessen des Kontrollierenden. Zitieren Neue Bilder wurden in der Gallerie hochgeladen :)) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DER W 23 Geschrieben 15. Juni 2014 Teilen Geschrieben 15. Juni 2014 Bekommt man ein Skunk2 schwer eingetragen?? Hat der kein Silencer?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Igel-Ei Geschrieben 20. Juni 2014 Teilen Geschrieben 20. Juni 2014 wird nicht stillgelegt, wenn der verdacht besteht das es verkehrsgefährdung geben könnte ? hab das nur auf FB bei HG Motorsport gelesen das es dieses "ist zu laut" nicht mehr geben soll. ob es stimmt ka ^^ Das "zu laut" gibt es noch. Siehe auch http://www.neelix.de/strassenverkehrszulassungsordnung/49-stvzo/ Da steht alles zur Geräuschentwicklung. ein zu lauter Auspuff kostet damit 10 bis 30 Euro. So ein Bußgeld ist aber sicher zu verschmerzen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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