Zum Inhalt springen
Werbung - Warum schalten wir Werbung?
Unterstütze per PayPal

HU/StVZO/Tuning-Fragen und Antworten Thread


Harinjo

Empfohlene Beiträge

Werbung - Warum schalten wir Werbung?
Unterstütze per PayPal

Jetzt könnt ihr so richtig weinen

 

"Wer sein Fahrzeug tunt, sollte dies zunächst in jedem Fall seiner Versicherung melden. Denn hat der Versicherer keine Kenntnis von Tuning-Maßnahmen, muss er für Schäden später nicht zahlen (OLG Koblenz, Aktenzeichen: 10 U 56/06). Dabei gilt es als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Zur Begründung heißt es, dass ein getuntes Fahrzeug einen besonderen Anreiz schaffe, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen."

Betrifft Kaskoversicherungen, kann entsprechend auf andere Sachverhalte ausgeweitet werden.

 

Zu den nicht eingetragenen Teilen, wie der oben genannter Skunk 2, regelt ganz klar der §19(2) STVZO. Die Betriebserlaubnis des KFZ erlischt, es darf nicht im Bereich des STVO genutzt werden, Versicherung wird beim Unfall Regress fordern und die Blauen können ( wenn sie es wirklich drauf ankommen lassen wollen ) deinen KFZ auch stilllegen. Sollte der Endtopf die zulässigen Schallemissionswerte deutlich überschreiten, kann auch eine Anzeige wegen Lärmbelästigung folgen.

Kommt halt nur darauf an wie weit die Blauen gehen wollen, mit den nicht eingetragenen Teilen lieferst du den die volle Munition, vorallem bei Rad/Reifen/Fahrwerk Kombination und Abgasanlage ( nahe liegende Vermutung auf Leistungsteigerung, Motortuning ), das reicht komplet aus um die Mühle aus dem Verkehr zu ziehen.

Neue Bilder wurden in der Gallerie hochgeladen :))
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auslegungssache, liegt in der Ermessung der Blauen. Der Verdacht auf motorleistungsteigernde Maßnahmen wäre durch geänderte Schalldämpferanlage begründet, damit liegt definitiv Verkehrsgefährdung vor.

In der Praxis kann man so etwas in der Bikerszene beobachten, dort werden sämtliche Harleys und Shadows die zu laut sind sofort aus dem Verkehr gezogen.

Neue Bilder wurden in der Gallerie hochgeladen :))
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wird nicht stillgelegt, wenn der verdacht besteht das es verkehrsgefährdung geben könnte ?

 

hab das nur auf FB bei HG Motorsport gelesen das es dieses "ist zu laut" nicht mehr geben soll. ob es stimmt ka ^^

 

Das "zu laut" gibt es noch. Siehe auch http://www.neelix.de/strassenverkehrszulassungsordnung/49-stvzo/

Da steht alles zur Geräuschentwicklung. ein zu lauter Auspuff kostet damit 10 bis 30 Euro.

 

So ein Bußgeld ist aber sicher zu verschmerzen :cool:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.