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Zulassung eines neuseelaendischen Accords in Deutschland


NZAccord

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Ich erwaege, meinen neuseelaendischen Honda Accord waehrend einer zweijaehrigen Arbeitsversetzung nach Deutschland mitzunehmen und in Deutschland zuzulassen.

 

Fahrzeugdetails: 1999 Honda Accord LXI, EZ 04/1999 als Neuwagen in Neuseeland, Rechtslenker, VIN MRHCF8550XP010030, Motor-Nr. F23A52900150, 2254ccm, SOHC, 5-Gang Schaltgetriebe, 3-Wege Katalysator, Bleifreies Normalbenzin 91. Das Fahrzeug gleicht in den meisten Details den in den USA im selben Jahr zugelassenen Fahrzeugen, ist aber ein Rechtslenker (siehe Foto).

 

Koennen Sie mir sagen, ob dafuer Aenderungen am Kfz vorgenommen werden muessen, und wenn ja, welche? (Scheinwerfer? andere?) Kann Honda Deutschland oder eine andere Firma in D die dafuer benoetigten Teile liefern?

 

In welche Steuerklasse wuerde der Accord in D fallen? (Gemessene Abgaswerte bei Remote Sensing in Neuseeland: CO 0,12%, HC bzw. CH 174ppm, NO 1074ppm, Smoke Index 0,134)

 

Ueber jede nuetzliche Auskunft wuerde ich mich freuen.

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zum Licht/ Scheinwerfern:

 

1. braucht man eine höhenweitregulierung, 2. ein nebelschlusslicht (kleine helle rote lampe hinten) 3. muss der Lichtkegel Asimetrich sein, dh: rechts geht der lichtkegel weiter, als links.

 

zu den abgrasen: kann ihnen leider nur ein cg fahrer was sagen, da der cg baugleich mit ihrem accord ist.

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Man, ich mag diesen Accord...

 

Wenn Sie die Möglichkeit haben, den Wagen zugelassen (in Neuseeland) mit zu bringen, würde ich mir die Arbeit nicht machen.

 

Abgaswerte und Einstufung:

Es handelt sich um ein CF8-Modell (siehe FIN: 4-6. Stelle) Diese Ausführung gab es in Europa garnicht zu kaufen, und somit existiert keine Bauartgenehmigung, was einiges einfacher machen würde. Wir hatten das Coupe (CG4).

Sie haben den Motor vom Typ F23A in Ihrer Limousine

Das Coupe hatte in Europa den F20B Motor verbaut. Darin liegt das Problem: der Hubraum ist gleich, die Leistung um 3 PS in Europa geringer aber viel schwerwiegender:

das Getriebe ist komplett anders zwischen Coupe und Limousine übersetzt, was bei der Abgasgestalltung von Interesse ist. (Nur 1, R und Achsantrieb sind gleich übersetzt).

 

Ich weiß nicht, wie die zuständigen TüV-Menschen das sehen. Sie haben Abgaswerte (anhand des Datenblatts ?) angegeben, was sicherlich von Vorteil ist. Nur wie unser Staat da verfährt, weiß ich nicht.

 

Meiner Ansicht nach, kommt da eventuell trotzdem ein Abgasgutachten auf Sie zu, was nicht überall erstellt werden kann und an die 1000 Euro kosten wird.

 

Honda Deutschland wird nicht viel machen (wollen oder können), weil das Fahrzeug (leider) nie für Europa vorgesehen war.

Scheinwerfer sind mit asymetrischem Licht für Europa nicht vorhanden (können aber mittels Schablone abgeklebt werden - machen die Briten auch so). Die vom Coupe passen nicht. Ich denke Weitleuchtenregulierung haben Sie verbaut. Das haben sogar Amis.

 

Es muss zur Zulassung ein Einzelgutachten für Ihr Fahrzeug erstellt werden, da es in Deutschland keine Bauartgenehmigung gibt. Das geht mit ihrem Datenblatt (oder dem Title).

 

Vielleicht ein Tipp:

1.) Nehmen Sie doch irgendwie Kontakt zu Amerikanern auf, ich habe das Modell öfters in Baumholder fahren gesehen - mit Zulassung auf die 'Streitkräfte der Vereinigten Staaten in Europa'

2.) Erkundigen Sie sich am Besten VOR der Abmeldung, was Sie alles bringen müssen. Nicht, dass Sie dann hier sind, das Fahrzeug abgemeldet und Sie müssen um die 3 Monate von Amt zu Amt rennen um irgendwelche Unterlagen vorzulegen. So lange kann das locker dauern

 

 

Also:

wie es die Soldaten der britischen Armee bei uns machen: zugelassen auf Ihr Heimatland. Einfachste Lösung und: solange keiner meckert, egal.

Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag!

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Ich schrieb ja, dass sie grundsätzlich andere Motoren verbaut haben. Ok. Auf den Hubraum ging ich nicht ein. Der Vollständigkeithalber:

 

Limousine - CF8:

Motortyp: F23A

Bohrum x Hub: 86,0 x 97,0

2254 ccm

135 PS

200 Nm bei 4700 u/min

Normal bleifrei

 

 

Coupe - CG4:

Motortyp: F20B

Bohrung x Hub: 85,0 x 88,0

1997 ccm

147 PS

188 Nm bei 5000 u/min

Super bleifrei

 

 

Der Honda Accord (CL3/CL4 - 5-türig 2001-2002) hatte den F23Z Motor verbaut. Der entspricht den technischen Daten des F23A - Ausnahme: er hat V-TEC. Das bringt natürlich mehr Leistung und für die Abgaswerte (Referenzmodell) wieder nichts. Schade

Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag!

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Danke fuer die Hinweise. Die Beoabachtungen zu Typ (CF8 und Motor (F23A5 mit 91 Oktan Bleifrei) sind natuerlich richtig, wie auch an VIN und Motor-Nummer ersichtlich. Herstellungsland ist Thailand. Der Accord von 1998 wurde noch in Neuseeland gebaut und hatte viel bessere Teppiche im Innenraum (aus richtiger neuseelaendischer Schafwolle).

 

Ich kann meinen Accord zwar mit neuseelaendischer Zulassung mitbringen, kann ihn in Neuseeland aber nicht fuers Ausland versichern. Jedenfalls habe ich noch keine Firma gefunden, die dies zulaesst. Da Neuseeland eine Insel ist und unsere naechsten Nachbarn in Australien mindestens eine dreistuendige Flugreise ueber den Ozean entfernt sind, ergibt sich das Problem von Auslandsversicherungen nicht, da man nicht einfach ueber eine Grenze fahren kann. Um aber in D eine Versicherung zu bekommen, muss ich den Accord in D zulassen. Zumindest wurde mir diese Auskunft vom ADAC gegeben. Scheint auch logisch zu sein.

 

GB Streitkraefte haben da wohl andere Bedingungen, da sie ein EU-Land sind. Auch ich habe den US-Accord schoen oefter in D gesehen, mit HK-Kennzeichen, sprich US Streitkraefte. Diese sind zwar in D zugelassen, haben aber andere Vorschriften. So koennen fuer in D stationierte Soldaten oder Diplomaten Ausnahmegenehmigungen fuer nicht den deutschen Regeln entsprechende Autos erteilt werden. Sie muessen erst dann an deutsche Regeln angepasst werden, wenn sie in D an nicht priviligierte Personen (d.h. nicht Soldaten oder Diplomaten) verkauft werden.

 

Die von mir angegebenen Werte zur Abgaskontrolle stammen von der letzten (freiwilligen) Abgaskontrolle meines Accords, nicht aus einem Datenblatt. Die Werte liegen weit unter den hier vorgeschlagenen "guten" Richtwerten fuer Abgase. Allerdings sind Abgaskontrollen in NZ bisher nicht vorgeschrieben (soviel zum "Clean and Green Image" von Neuseeland!). Ich kann auch keine Angaben zu den Abgasnormwerten fuer den 1999er Accord im US Service Manual finden.

 

Ich bin im Besitz eines Orginal-Honda Service Manuals aus den USA fuer den US-Accord der Baujahre 1998 bis 2002, das auch so ziemlich alle technischen Daten und Sollwerte angibt, allerdings eben nicht fuer Abgaswerte; Werte zwischen NZ und USA sind aufgrund eigener Erfahrung aber oft unterschiedlich, vor allem, wenn es um Abgaswerte geht. (Habe 10 Jahre in den USA gelebt und auch dort Accord gefahren.) Honda NZ verkauft die Service Manuals fuer NZ nicht an Privatkunden. Ich habe es mehrfach versucht.

 

Ich werde mal versuchen, ob mir Honda NZ wenigstens eine ausfuehrliche Liste der technischen Daten fuer meinen Accord geben kann, die ich dann in D vorlegen koennte.

 

Getriebeuebersetzung (soweit ich das vom US Service Manual herausfinden kann - ich denke, dass diese hier in NZ identisch sind):

1. 3,285

2. 1,807

3. 1,193

4. 0,903

5. 0,685

R 3,000

 

Es sieht so aus, dass meine Scheinwerfer sowohl horizontal wie auch vertikal zu verstellen sind. Eine Anpassung an deutsche Vorschriften sollte also hoffentlich kein Problem sein.

 

Der NZ-Accord der Baujahre 1998 bis 2002 hat serienmaessig keine Nebelschlussleuchte oder Nebelscheinwerfer, da Nebel hier sehr selten ist, und sie waren auch nicht als Optionen erhaeltlich (die Stossfaenger haben auch keine Einbaustellen fuer Nebelscheinwerfer). In den USA sind Nebelleuchten auch nicht vorgeschrieben. Mein US-Accord hatte keine. Auch im US Service Manual ist keine Rede von Nebelleuchten. In meiner NZ-Bedienungsanleitung steht allerdings, dass einige Modelle sowohl Nebelscheinwerfer als auch Nebelschlussleuchten haben. Allerdings steht nicht dabei, wo diese Fahrzeuge produziert bzw. verkauft wurden.

 

Laut folgender Vorschrift darf man die Nebelschlussleuchte nicht im Rueckfenster einbauen, da dieses hoeher als 100 cm liegt. Vielleicht kann ich eine neben der Kennzeichenbeleuchtung unter dem Kofferraumdeckel anbringen. Andere Vorschlaege?

 

"Zur verpflichtenden Serienausstattung gehört die Nebelschlussleuchte

bei allen mehrspurigen Fahrzeugen mit Erstzulassung

seit dem 1. Januar 1991 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit

über 60 km/h. Die Nachrüstung älterer Pkw bzw.

Anhänger ist erlaubt und empfehlenswert. Dann gilt:

• Eine oder zwei Nebelschlussleuchten sind zulässig.

• Anbauhöhe mindestens 25 cm (Leuchten-Unterkante) und

höchstens 100 cm (Oberkante) über der Fahrbahn.

• Abstand zu den Bremsleuchten mehr als 10 cm.

• Bei zwei Nebelschlussleuchten: Montage auf gleicher Höhe

und symmetrisch zur Fahrzeugmitte.

• Bei einer Nebelschlussleuchte: Montage in der Fahrzeugmitte

oder links von ihr.

 

Nur zusammen mit Scheinwerfern, Nebelscheinwerfern oder

einer Kombination von beiden darf die Nebelschlussleuchte

einschaltbar sein; getrennt von ihnen muss sie sich ausschalten

lassen (eigener Schalter erforderlich!).

Eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers muss anzeigen,

dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.

Die StVO gebietet, dass die Nebelschlussleuchte nur benutzt

werden darf, wenn Nebel die Sichtweite unter 50 Meter sinken

lässt."

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Beim Coupe haben die es auch einfach gelöst.

In den USA haben die Coupes 4 Bremsleuchten (2 im inneren und 2 aussen).

Für Europa haben die einfach die inneren Lahmgelegt und eine davon als Nebelschlussleuchte mit einer stärkeren Birne versehen.

Ich glaube auch dass die limo 4 leuchten hat oder?

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Es sieht so aus, dass meine Scheinwerfer sowohl horizontal wie auch vertikal zu verstellen sind. Eine Anpassung an deutsche Vorschriften sollte also hoffentlich kein Problem sein.

 

sorry hab mich ein wenig falsch ausgedrückt.

 

jeder scheinwerfer hat eine hoch runter und rechts-links verstellung ( aber das wird direkt am scheinwerfer mittels kreuzschraube verstellt)

in d ist es aber pflicht, es von innen zu verstellen, sprich mit einem kleinen drehschalter der von 0-4(3) geht 0 höchste und 3 oder 4 tiefste stellung

 

also das man es wärend der fahrt runter/hoch drehen kann

 

warum das ganze:?!

 

hat nur einen zweck, bei zuladung kann man den scheinwerfer runterstellen und man blendet somit keinen gegenverkehr.

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Gute und ausführliche Informationen.

 

Bei den Nebelschlussleuchten blinzel ich mal zum neuen Ford Mustang rüber: dort haben sie einen Rüchfahrscheinwerfer zur Nebelschlussleuchte umfunktioniert (Watt-Anzahl des Leuchtmittels ist ja gleich, nur eine rote Kappe drüber und verkabelt). Du hast ja im Kofferraumdeckel zwei Rückfahrscheinwerfer, also könntest Du den linken (nach dem Gesetz: mittig oder links davon) umfunktionieren.

Es ist richtig, dass die USA die Nebellampengeschichte hinten noch nie interessiert hat.

 

 

Zur Zulassung in Deutschland:

Das ist natürlich schade. Hast Du schon mit deutschen Versicherungen gesprochen, ob die dein Kfz hier versichern, trotz Wohnsitz in NZ ? Vielleicht kann man mit denen reden, weil es ja auf absehbare Zeit ist.

Das mit den Amis bzw. Briten in D-Land hab ich verdrängt. Klar, haben sie so eine Art Diplomatenstatus bei uns. Nicht anders geht es den Deutschen, die bei einem NATO-Stab im Ausland Fahrzeuge zulassen. Hab ich vergessen.

 

 

Ich denke, wenn Du das mit der Versicherung hier hin bekommst, ist die Sache geritzt. Erkundige dich doch mal beim TüV, wie aufwändig diese Abnahme wäre. Ob sich das dann lohnt, ist die andere Frage.

Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag!

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Danke an alle fuer die weiteren Vorschlaege.

 

Es waere schoen, wenn mein Accord auch vier Bremsleuchten haette. Leider hat die Limousine weder in den USA noch in NZ vier Bremsleuchten, sndern nur drei - davon eine hochgesetzte im Heckfenster. Die einzigen im Kofferraumdeckel integrierten Leuchten sind Rueckfahrscheinwerfer, ansonsten nur rote Reflektoren (siehe Foto). Die Reflektoren sind nicht so breit wie in den USA, lassen daher wohl auch die Anbringung eines deutschen Kennzeichens zu.

 

Ich denke, dass sich vielleicht die linke der Rueckfahrleuchten in eine Nebelschlussleuchte umwandeln laesst.

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Das mit den Leuchten würde ich mir keine Kopf machen, ist doch am einfachsten deiner probleme.

Für Nebelschlussleuchte nimmst du das originale vom Honda CD7 zum "nachrüsten" in die heckstossstange.

siehe hier:

http://www.prelude-fan.de/pics/accord95a.jpg

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nach allem, was ich bisher gelesen habe, wirst du um die geschilderten umbauten und nach zwei jahren um eventuelle rückbauten nicht herumkommen.

 

außerdem kommt eventuell eine teure einzelabnahme beim deutschen tüv auf dich zu.....

 

warum lässt du deinen acci nicht in nz und beauftragst einen deutschen oder neuseeländischen händler damit, hier einen preisgünstigen, ähnlichen wagen (vor allem linkslenker) für dich zu besorgen?

 

hier in deutschland wird dein für anderes klima gebauter wagen nicht besser.

 

außerdem hatte ich mal das zweifelhafte vergnügen mit meinem wagen eine woche in england rumzukurven. mir hat es keinen spass gemacht, weil ja mein lenkrad da auf der verkehrten seite war.. überholen glückssache...

 

also, ich würde das mit dem wagen mitschleppen noch mal überlegen...

Nein! Ein Tourer ist kein Kombi!
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Das mit den Leuchten würde ich mir keine Kopf machen, ist doch am einfachsten deiner probleme.

Für Nebelschlussleuchte nimmst du das originale vom Honda CD7 zum "nachrüsten" in die heckstossstange.

Sowieso ist da ein CE1 oder CE2 abgebildet... DAS wäre das Allerletzte, was ich machen würde :grummel: Ich finde, das sieht einfach 'unschön' aus.

Die Rückfahrleuchten sind die beste Lösung. Wer braucht schon zwei ? Sowieso kann man den Mist dann auch wieder zurückbauen.

 

Ist natürlich auch eine elegante Lösung, sich hier einen Wagen zu kaufen. Das beste Argument hier (von B-CH6) ist die Lenkeinrichtung auf der falschen Seite. Schon der Sicherheit wegen, wie geschrieben.

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