ich eben Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 servus, ein kumpel von mir hat sich eine frontstoßstange zugelegt und wollte wissen, ob man eine abschleppvorrichtung haben muss und wie hoch das nummernschild mindestens sein muss. die einen sagen ja, die anderen nein usw. ... wie das eben so ist :D Zitieren Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freeman76 Geschrieben 26. Juni 2007 Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 2 Sachen weiß ich definitiv: 1. Er muß eine Abschleppmöglichkeit vorne haben 2. Das Kenzeichen muß mindestens 20cm (Unterkante) über der Straße engebracht werden Zitieren Gran Turismo6 .....ich bin dann mal weg :D:cool::angel: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ich eben Geschrieben 27. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. Juni 2007 danke erstmal... ich hoffe ich kann mich auf die aussage verlassen, wenn ich ihm das sage. bei den neuen peugeots hängen die schilder ja auch sehr tief. Zitieren Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freeman76 Geschrieben 28. Juni 2007 Teilen Geschrieben 28. Juni 2007 Kannst dich drauf verlassen, das sind Aussagen von nem TÜV-Prüfer an die ich mich noch gut erinnern kann. Zitieren Gran Turismo6 .....ich bin dann mal weg :D:cool::angel: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Type-S Geschrieben 2. Juli 2007 Teilen Geschrieben 2. Juli 2007 @Freeman #Bist da sicher mit der Höhe? Hab am we verdammt viele gesehen wo dsa Kennzeichen definitiv nicht 20cm hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
accord81 Geschrieben 2. Juli 2007 Teilen Geschrieben 2. Juli 2007 hi, das mit den 20 cm ist so ne sache. es ist niergendwo genau geschrieben ob ober oder unter kante 20 cm. es kommt auf den tüvbeamten drauf an. das kz muß so angebracht sein das man es beim blitzerfoto erkennt. meines hängt 12 cm unterkante über der straße. und ne abschleppvorrichtung hab ich auch nicht (weder vorn noch hinten). hat den vom tüv auch nicht interessiert. mfg accord81 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 24. Juli 2007 Teilen Geschrieben 24. Juli 2007 Butter bei die Fische ! Nachdem die StVZO durch die FZV (Fahrzeugverordnung) ergänzt und übernommen wurde, hier der Gesetzestext zum Kennzeichen: §10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. und hier die Abschleppeinrichtung: §43 StVZO Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein. Noch Fragen ? Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AccordfahrerLE Geschrieben 30. Juli 2007 Teilen Geschrieben 30. Juli 2007 abschlepp- was??? habsch nich - brauchsch nich - meinte auch der prüfer :D und hats eingetragen :D Zitieren Meine Signatur ??? - Klick hier - kannst mir helfen !!! http://www.normanlindner.de/bann_t.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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