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Abschleppvorrichtung und Nummernschild


ich eben

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hi,

 

das mit den 20 cm ist so ne sache. es ist niergendwo genau geschrieben ob ober oder unter kante 20 cm. es kommt auf den tüvbeamten drauf an. das kz muß so angebracht sein das man es beim blitzerfoto erkennt. meines hängt 12 cm unterkante über der straße. und ne abschleppvorrichtung hab ich auch nicht (weder vorn noch hinten). hat den vom tüv auch nicht interessiert.

 

mfg

accord81

 

 

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  • 4 Wochen später...

Butter bei die Fische !

 

Nachdem die StVZO durch die FZV (Fahrzeugverordnung) ergänzt und übernommen wurde, hier der Gesetzestext zum Kennzeichen:

 

§10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

 

und hier die Abschleppeinrichtung:

 

§43 StVZO Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

 

Noch Fragen ?

Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag!

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