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18 Zoll CR-V Felgen am Accord CU2?


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Wir haben einen Accord CU2 und einen CR-V 2.0 4WD BJ2015, welchen wir jetzt verkaufen möchten. Für diesen habe ich zwei Satz der schicken teueren Alufelgen von Honda. Kann man die Felgen vom CR-V auch auf dem Accord verwenden? Soweit ich das im Internet heraus gefunden habe, sollten die CR-V Felgen 8,00 x 18 ET 45 sein. Derzeit sind 225/60R18 Reifen drauf. In der TÜV Liste von Honda sehe ich beim Accord entweder 225/45R18 auf 7 1/2J x 18 LM oder 235/45R18 auf 8 J x 18 LM. Könnte man also 235/45R18 auf die CR-V Felgen aufziehen?
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Was für CR-V Felgen sind es denn?

Ev. hätte der ein oder andere vielleicht Interesse :wink:

Eigentlich müsste das vom CR-V auf den Accord gehen, andersrum vielleicht nicht, es seiden die Traglast passt.

Die Felgen vom CR-V werden aber bestimmt schwerer sein nee und laut dem Thrad hier, musste nichts an der Karosserie machen :roll:

 

https://www.accordforum.de/showthread.php/info-welche-r-der-passen-auf-meinem-accord-08-heute-26469.html

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Unabhängig ob es "passt" - eine Zulassung haben die CRV-Felgen für den Accord nicht. Insofern ist die Nutzung auf dem Accord mit dem Verlust der Betriebserlaubnis verbunden. Einfach hier vergleichen:

 

http://deapps.honda.de/inhalt/service/downloads/tyrepdf/re_crv.pdf

http://deapps.honda.de/inhalt/service/downloads/tyrepdf/cu_accord_limousine.pdf

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Passend bekommt man das auf jeden Fall. Man muss die Kombination halt eintragen lassen.

 

Das ist wohl auch nicht mehr so einfach, ich zitiere mal von einer anderen Seite:

 

"Verband der Automobiltuner:

 

VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin

-Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Sonderräder ungültig

-Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert

-Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten

 

Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter

Verbraucher, die einen Felgensatz ,Fahrwerk nach §21, also als

Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die

Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das

empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun

drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung

von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein

Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in

Serie hergestellten Teilen ist ein

Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für

gegossene Leichtmetallfelgen.

 

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die

Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu,

Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt

Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter

identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen

Prüfräder.

 

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten

haben

 

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob

die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind

oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder

dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine

Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht

einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin,

dass die Eintragung solcher Räder

nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

 

Nur Leichtmetallfelgen/Fahrwerke mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

 

Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein

Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes

Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass

alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten

Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium

hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten."

 

Und wenn das tatsächlich jetzt so durchgeführt werden sollte, kann man die Eintragung vergessen - weil es eben keine ABE der Räder für den Accord gibt. Selbst wenn sich ein Prüfer findet ist die Frage, welchen Wert dieser Eintrag hat, wenn er nach der Aufforderung des Bundesverkehrsministeriums liegt. Und mein örtlicher TÜV hat dies übrigens schon vor Jahren so gehandhabt - Eintragung nur mit ABE für das Auto, oder ein Satz Felgen zur Untersuchung (=Zerstörung) bereitstellen und 1 Tag Testfahrten auf dem Prüfgelände (Kosten kann sich jeder selbst ausrechnen). Ich musste da schon vor über 10 Jahren nach Rheinland Pfalz fahren dafür.

 

Das Thema Sondereintrag von Rädern und Fahrwerken wird wohl zunehmend schwieriger.

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Ich sehe bei den Felgen eher das Problem, dass der CR-V abgeregelt (bzw. erheblich langsamer) ist und ein Prüfer deswegen die Hände hebt - bzgl. Festigkeit und Qualitätsmanagement dürften die Felgen über jeglichen Zweifel erhaben sein. Das Problem hierzulande ist, dass viele Regeln leider nicht mehr der Sicherheit sondern der Gewinnmaximierung dienen. Bearbeitet von ich@hier
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Das mag für Zubehör Räder von langlingxyzperformance gelten, aber nicht für OEM Räder. Diese besitzen ja nicht nur ein Festigkeitsgutachten sondern eine EG Genehmigung, welche in dem Fall in der EG-Typgenehmigung des jeweiligen Fahrzeugs inbegriffen ist.

 

Und das mit der Zerstörung und den hohen kosten war schon immer ein Märchen um Leute abzuschrecken, denn genau das würde das Problem mit sich ziehen wie oben genannt: die billig Fernost Felgen sind nicht immer gleich, weil keine dauerhafte Überprüfung erfolgt. Da nützt es nichts einen Satz zu zerstören und zu prüfen wenn der nächste dann auseinander fällt.

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Vielen Dank für die Hinweise. Dann werde ich wohl oder übel die Felgen mit dem CR-V zusammen verkaufen müssen. Wäre ja auch zu schön gewesen.

 

Diese Felgen sind es übrigens: http://www.autogefuehl.de/2014/07/01/honda-cr-v-2014-testbericht-eine-runde-suv-sache/

 

Hatte das Glück, dass ich zwei Satz von Haus aus dazu hatte. Macht es Sinn, den CR-V eventuell hier im Forum anzubieten oder lieber gleich bei Mobile reinsetzen?

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