civica Geschrieben 7. April 2008 Teilen Geschrieben 7. April 2008 hier mal eine gute seite zum nachlesen der straßenverkehrsordnung ;) http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php manchmal ganz gut sein wissen aufzufrischen. zudem ändert sich ja ständig was. interessant war für mich zum beispiel das thema rechts überholen auf mehrspurigen straßen (nicht autobahn) ;) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Werbung: I. Allgemeine Verkehrsregeln §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. (2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden. (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen. (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden. (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren). (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen. lustig daran: Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen musste mir echt vorstellen wie es aussehen würd, wenn man auf der ab auf einmal ortseingangsschilder stehen sieht :D Zitieren gruß sandra [sIGPIC][/sIGPIC]mehr bilder?? www.sandra-hagedorn.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
honda.md Geschrieben 7. April 2008 Teilen Geschrieben 7. April 2008 lustig daran: musste mir echt vorstellen wie es aussehen würd, wenn man auf der ab auf einmal ortseingangsschilder stehen sieht :D Du warst noch nie in Berlin?!? Wenn du mal auf der Stadtautobahn gefahren bist weißt du das die ja in der Stadt ist! Gibts ja auch in anderen Orten... Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
civica Geschrieben 7. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 7. April 2008 ist mir noch nie aufgefallen ;) Zitieren gruß sandra [sIGPIC][/sIGPIC]mehr bilder?? www.sandra-hagedorn.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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