CG2-Ulm Geschrieben 15. Mai 2008 Teilen Geschrieben 15. Mai 2008 Hey zusammen, hab seit ner knappen Woche Seitenblinker leider ohne E-Kennzeichnung jetzt hat mich einer angehauen das mien Versicherungsschutz verfällt wenn die drauf bleiben!? Wer kann mir dazu was sagen? Stimmt das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 15. Mai 2008 Teilen Geschrieben 15. Mai 2008 Ein (E)-Zeichen muss auf allen verbauten Teilen gestanzt/eingegossen sein. In wiefern der Versicherungsschutz bei einem Unfall etc leidet weiß ich nicht. Ich bin der Meinung, dass es in solch einem Fall nachgewiesen werden muss, ob der Unfall vermieden hätte werden können, wenn ordnungsgemäße Teile verbaut gewesen wären. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honda85 Geschrieben 15. Mai 2008 Teilen Geschrieben 15. Mai 2008 Also wie schon gesagt dadurch erlischt dein Versicherungschutz nicht solange das Teil nichts mit dem Unfall zu tun hat.Aber das darauf einer achtet selbst bei einem Unfall ist sehr unwahrscheinlich. Mach dir mal kein Kopf gibt ganz andere Leutz Zitieren Born to drive Honda Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rwd Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 haftpflichtschutz verfällt nie. selbst dann nicht, wenn man sich nicht an die vorgaben der versicherung hält. zb wenn man alleinfahrer angegeben hat wegen rabatt und ein anderer fährt und hat nen unfall. man muss lediglich einen bestimmten betrag an regresszahlung leisten. bei fremdfahrern wie in dem beispiel sind das 500 euro bei meiner versicherung. kasko schaut schon anders aus, aber wie schon beschrieben, richtet sich das nach dem zusammenhang des unfalls mit dem besagten teil. muss dann immer ein richter entscheiden. die versicherungen versuchen meisst, nicht bezhalen zu müssen. immer schön einspruch einlegen und zur not klagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
civica Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 wenn dir jemand vorwirft er hätt deine blinker nicht gesehen (also das blinken) und deswegen ein unfall zustande kam, kanns schon stress geben mit der versicherung ;) allerdings wie schon erwähnt muss es in zusammenhang stehen mit dem unfall.... Zitieren gruß sandra [sIGPIC][/sIGPIC]mehr bilder?? www.sandra-hagedorn.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CG2-Ulm Geschrieben 16. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Ok Dank euch! Ich lass die Dinger mal dran und wenn es zum Unfall kommen sollte (Was ich hoffe nicht, Gott bewahre) dann hock ich mich erst mal hin und weine :cry: eine Runde um mein ACCI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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