ChrisAC Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 Hallo, ich habe mir gestern gebrauchte Winterkompletträder gekauft. Heute habe ich mir die ABE von CMS angefordert. Die Felge ist für mein Auto zugelassen, es sind aber jetzt 215/45 R17 drauf, in der ABE sind aber nur die 225/45 R17 eingetragen. Jetzt meine Frage, kann ich die Reifen auch auf meinem Auto fahren (CL7). Muss ich da irgendwas Nachtragen lassen oder was muss ich tun? Hoffe das ich da etwas positives höre.?( Mfg Chris http://rapidshare.com/files/158342003/cl7.jpg.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
micha1651061293 Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 Zum Tüv fahren und eintragen lassen, abrollumfang passt, wenn die Traglast der Reifen stimmt tragen die dir das ohne probs ein Zitieren drive.S.low Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ChrisAC Geschrieben 28. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 danke für die Superschnell Antwort. Hatte mir mal die differnz ausgerechtet. Die war -1,4%. tragfähigkeit ist 91, hoffe also ok. Hast du eine Ahnung was dieses dann ungefähr kostet? ?(Und noch eine Frage ich bekomme mein Auto erst am 5.12. kann ich die Winterreifen dann dort schon drauf montieren lassen und dann damit anschliessend zum Tüv fahren, oder bekomme ich dort dann Problemme? Mfg Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
micha1651061293 Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 genau 91 reicht dicke aus.. naja fahr so schnell wie möglich zum Tüv.. kostet ca. 45euro wenn du einen Zettel zu den Felgen hast.. Zitieren drive.S.low Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ChrisAC Geschrieben 28. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 muss ich dann nur die ABE mitnehmen? Weil den Fahrzeugschein hab ich natürlich noch nicht. Ich meine kann ich das schon machen lassen obwohl ich das Auto noch nicht habe? Mfg Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
micha1651061293 Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 Wie meinst du das.. du brauchst diesen Teil2... ohne den darfst du ja garnie rumfahren... edit nee musst das Auto schon vorführen Zitieren drive.S.low Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ChrisAC Geschrieben 28. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 aso also meinste ich kann die winterreifen dann zum händler mit nehmen dich machen mir die drauf, und dann sofort zum Tüv fahren. Da gäbe es dann keine Problemme oder, nicht das die jetzt sagen das ich nicht mit der richtigen Bereifung hingefahren bin? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
micha1651061293 Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 Irgendwie musst du ja zum Tüv kommen.. daher geht es ja nie anders.. Frag doch gleich deinen Händler ob er es gleich eintragen lässt. da hast du keine probleme Zitieren drive.S.low Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vette Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 Wenn die Reifengröße nicht in der ABE/Gutachten drin steht, dann ist es eine Einzelabnahme nach §21 und kostet ca.80€. ca. 40€ kostet es nur wenn es nach §19 eingetragen wird, sprich alles im Gutachten/ABE drinsteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schrödi Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 mmh schon komisch Hab keine Gutachten gehabt,keine ABE usw... nur ein Wisch vom Reifenhersteller und was ausgedrucktes von Honda Kasse wollte nur 40,-€ ;) wie war es bei dir micha @Vette : Nicht alle TÜVer sind Unmeschen und zocken ein ab außer man ist 18 Jahre alt :D Zitieren ___________________________________________`05 i-ctdi Accordhttp://eurostylez.org/bilder/schroedi/Accord/sig.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
micha1651061293 Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 Piss noch in die Wunde *gg* Zitieren drive.S.low Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vette Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 Hab keine Gutachten gehabt,keine ABE usw... nur ein Wisch vom Reifenhersteller und was ausgedrucktes von Honda Kasse wollte nur 40,-€ ;) wie war es bei dir micha Mit ner Freigabe vom Reifenhersteller und ner Freigabe von Honda bräuchtest überhaupt nix eintragen, hättest nur mitführen brauchen. Somit hast nur 40€ dem Tüv geschenkt. Und es hat nix mit Abzocke zu tun: Es sind halt die Preise die dafür verlangt werden. §21 kostet halt ca.80€ §19 ca.40€ Abzocke wäre wenn man mehr bezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
micha1651061293 Geschrieben 28. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 Schrödi meint halt das es immer drauf ankommt wo man hinfährt, wie man auftritt usw. Zitieren drive.S.low Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schrödi Geschrieben 29. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2008 micha du wirst mir immer sympatischer obwohl du meine Felgen hast :D @Vette: Natürlich müßte ich zum TÜV da eine neue Rad/- Reifenkombination mit einer anderen Fahrwerkshöhe entstand ;) 1. Felgen sind nicht für den Accord abgenommen 2. Reifenkombination nicht für den Accord 3. Lastenindex nicht für den Accord 4. Tieferlegung nicht mit der Rad-/ Reifenkombination abgenommen zu 1u.2. Hatte ich nix außer die ausgedruckten Unterlagen von der Hondaseite das die Felgen Original Honda vom FN2 sind und die entsprechenden Nummern die auf der Felge versehen ist, weil da steht nix von Traglast oder sonst was;) zu 3. Dafür brauchst halt ein Schreiben vom Reifenhersteller das du eine geringeren Lastenindex Fahren darfst, wenn du net gerade 250km/h fährst usw... zu 4. Bei der Abnahme natürlich erneut geprüft usw... Alles nur mit 1 Brief, den jeder selber schreiben kann, und 2 Seiten aus den Internet nix mit ABE oder Gutachten für den Accord . Jetzt hab ich gerade mal ein Abnahmeprotokoll vom TÜV was ich eigentlich bei der Zulassungstelle im Schein eintragen müßte. Zitieren ___________________________________________`05 i-ctdi Accordhttp://eurostylez.org/bilder/schroedi/Accord/sig.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ChrisAC Geschrieben 7. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 so war jetzt gestern beim Tüv, und die Reifen wurden per Einzelabnahme abgenommen, kosten 53€. Plus 11,70€ Eintragung in den Schein. Naja denke mal das ich da noch günstig davon gekommen bin. Der Prüfer meinte das er es gerade noch so durchlassen kann wegen abrollumfang. Und er meinte ich müsste mir ein Schild in die Windschutzscheibe legen mkt Vmax= 210km/h. Meint ihr das sollte man tun oder nicht? Weil ehrlich gesagt, hab noch nie ein Auto damit gesehen. mfg Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
David Geschrieben 7. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 Wie jetzt in den Windschutzscheibe legen??? Ich kenn das nur das bei neuwagen aufkleber im auto sind, wo drauf steht max 190 mit Winterreifen. Darfst de jetzt net so schnell fahren wegen de Reifen oder wegen der Gesamten Felgen Reifen Kombination?? Würde mir net so nen Zettel reinkleben :grummel: sieht doch Scheiße aus, du weist das doch wie schnell de fahren darfst. Ich mein ich kenn dich ja net, aber ich fahre im Winter net schneller als 180 bei gutem Wetter. ist mir einfach zu heiß wenn es so kalt draußen ist, muss ja net immer schnee liegen. MEINE MEINUNG!!! Zitieren >>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Def. Leistung: Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 7. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 Wenn der Geschwindigkeitsindex der Reifen (laut TüV 210 km/h, also "H") unterhalb der eingetragenen Höchstgeschwondigkeit liegt (der CL sollte 215/217 eingetragen haben), muss im Sichtfeld des Kraftfahrers ein Aufkleber damit angebracht werden. §36 Bereifung und Laufflächen (1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedochdie für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ChrisAC Geschrieben 7. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 nein es ist nur wegen den Winterreifen so, die sind nur bis 210km/h zugelassen. Habt ihr denn schonmal ein Auto damit gesehen, ich noch nicht. Und ich denke mal das viele leute Winterreifen drauf haben die nicht für die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ausgelegt sind. Bei mir ist es ja sehr viel, 7km/h Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AcciCruiser Geschrieben 7. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 der Aufkleber muss schon drin sein, manche Polizisten wollen den auch sehen und das kostet richtig Geld wenn du ihn nicht hast. Bei mir hat da aber zum Glück noch niemend danach gefragt Zitieren http://images.spritmonitor.de/169079_5.png [sIGPIC][/sIGPIC] www.pohla-stacha.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ringdingfraenk Geschrieben 7. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 Op das viel kostet, wenn man ohne Aufklebber angehalten wird, kann ich nicht sagen und mir auch nicht vorstellen, und ich glaube auch wenn man nicht gerade ein mega auffälliges getuntes Auto fährt, dürften sich die Polizisten nicht wirklich dafür interessieren ob ein aufklebber drin ist oder nicht..... Aber aus eigener Erfahrung, ohne Aufklebber hat das Fahrzeug bei einer TüV-Untersuchung/Prüfung "geringfügige Mängel" Zitieren In diesem Sinne Fränk :auslachen:1,4 TSI ?? Da hat ja meine Cola-Flasche mehr Liter als du Hubraum! :D http://images.spritmonitor.de/305129_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 ich habe schon mal im schönen bayern gelöhnt, weil ich den 190er aufkleber nicht gepappt habe.... naja, was treibt man sich auch mitm berliner kennzeichen in bayern rum.... Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ChrisAC Geschrieben 8. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 was hat es dich denn gekostet? nur um mal zu wissen womit ich dann rechnen könnte, falls mal nach gefragt wird von den grünen kollegen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ringdingfraenk Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 das könnte einiges erklären....:D na scherz bei seite. dann weiß ich jetzt was ich ab heute versteckt hinter der Sonnenblende mit führe, und bei einer Kontrolle schnell in den Tacho/Drehzahlmesser lege..... nun die frage, reicht es "gut sichtbar" zu platzieren, oder muss es "festgeklebbt" sein?? Zitieren In diesem Sinne Fränk :auslachen:1,4 TSI ?? Da hat ja meine Cola-Flasche mehr Liter als du Hubraum! :D http://images.spritmonitor.de/305129_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 ...nun die frage, reicht es "gut sichtbar" zu platzieren, oder muss es "festgeklebbt" sein?? Gute Frage ! Haben wir denn keinen Polizisten hier im Forum, der das beantworten könnte ? Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 9. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2008 ich habe , glaube ich,20€ gelöhnt. habe die quittung gleich danach weggeschmissen:grummel: die plakette muss im sichtfeld des fahrers angebracht werden. bei mir pappt sie links am armaturenbrett. Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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