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Auto Privatverkauf-> rückgabe???


ess_kayy

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Kannst du denn belegen das die Mängel nicht auch schon vorher waren??

ansonsten wird er, wenn es hart auf hart kommt, sicher darauf pochen, das du einer deiner Hauptpflichten verletzt hast: frei von Sachmängeln (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB)

 

Wenn z.B. das Schiebedach bei der Probefahrt funktioniert hat, hätte der Käufer schlechte karten, da mit übernahme er die Gefahr trägt (Gefahrübergangs § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB).

 

 

Aber bin kein jurist, hatte nur ein wenig wirtschaftsprivatrecht beim Studium....

 

na vielleicht ist ja ein voll jurist unter uns :D

Wenn du einen Rechtschutzversicherung hast, würde ich einen Anwalt fragen.....

 

und ich glaube es gibt ne internetseite wo man sowas übers internet klären kann

ach, hier ist der Link....

http://www.frag-einen-anwalt.de/?gclid=CMr2_o3z1JcCFQVKtAodEzJ1CQ

 

noch viel glück!

In diesem Sinne Fränk

:wink:

 

:auslachen:1,4 TSI ?? Da hat ja meine Cola-Flasche mehr Liter als du Hubraum! :D

http://images.spritmonitor.de/305129_5.png

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so weit mir bekannt(irrtümer vorbehaten): da ihr das schriftlich festgehalten habt, das er keinen anspruch hat und er diese mängel anscheinent vorm kauf nicht festgestellt hat, ist es sein problem, ist zwar hart, aber damit muss er beim privatkauf rechnen und leben. anders sieht es aus, wenn er vorher eine dieser sachen bemerkt hat und dich drauf hingewiesen hat, aber selbst dann hätte er vor ort beim kauf entweder den vertrag nicht unterschreiben, oder hat andere konditionen aushandeln müssen.

du bist somit von allen haftungen und ansprüchen befreit.

Mein Honda war geil, mein Audi ist gut...

[sIGPIC][/sIGPIC]

www.midipixel.de

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also... ein kumpel von mir hat diesen sommer einen 3jahre alten punto gekauft.

ich war zu 100% dabei.

hatten probefahrt gemacht... ein paar mängel gefunden:

anfangs komisches rattern vorne links richtung rad (war aber nach ~500m weg)

auspuff halb durchgerostet

eine lamelle des klima-kühlers

ein plastikdeckel für lampenabdeckung gebrochen

tüv war aber trotz alle dem neu ohne mängel.

keine dieser mängel hatte uns der verkäufer genannt, alle erst durch langes suchen entdeckt.

so weit so gut.

aufgrund dieser mängel konnten wir von 6200 auf 5500 den preis reduzieren.

->gekauft!

an der tanke im nächsten ort kam der erste schock... tankeinfüllstutzen gebrochen.

gleich angerufen und beschwert... er wisse davon nichts, weil seine frau das auto immer gefahren hat, aber er meinte da wird ma sich schon nachträglich ohne anwalt einigen können.

 

durch eine unrationelle idee einfach mal nachzufragen was man bei dem honda händler dafür bekommen würde wenn man den gerade gekauften punto für nen Jazz drangeben würde kam noch mehr auf. die idee entstand eigentlich dadurch weil er davor schon großes interesse am Jazz hatte.

 

der verkäufer beauftragte umgehend die werkstatt das auto zu untersuchen...

und siehe da... da wurde an der rechten seite von vorne bis hinten lackiert. die meinten der hatte nen unfall. dachten wir somit auch, vorallem weil dazu der gebrochene tankeinfüllstutzen passen würde.

wir scho voll aufgeregt über so eine Schei..e.

 

also gleich wieder telefoniert mit dem puntoverkäufer.

ach ja, die werkstatt hätte max 5000 dafür gezahlt, gut 5500 für gebrauchtkauf war schon ned schlecht... aber mit den mängel wären wir auf den anfangs 5000 geblieben.

 

also wir mit dem wieder telefonierten meinte er er hätte das gesagt dass da was lackiert wurde, weil a kind mit dem rad die seite verkratzt hat, und das hätte auch teure 300€ gekostet. TEURE 300€!!!! haha. so schlecht sahs auch aus... leider wars kaum zu sehen, und sooo genau hatte ich den lack selbst auch nicht angeschaut, sonnst hatte ich ja alles im augenschein... ok der einfüllstutzen looool, wer denk denn an so was...

 

resume... er ging zum anwalt zum erstgespräch... da er aber nicht rechtsschutzversichert ist hatte das auch schon ca 200eu gekostet.

die sagte... man hätte gute chancen... weil die mängel unter zeugen nicht erwähnt wurden(lack und einfüllstutzen), die man auch nicht als autofahrer vergessen kann. tanken muss wohl jeder mal. und das überlackieren darf man auch nicht unterschlagen.

 

ABER: 1, da er keine rechtsschutzversicherung hat... muss er alle kosten erst mal selbst tragen... mit der ungewissheit auch wirklich 100% zu gewinnen.

2, darf das auto dann nicht weiter gefahren werden weil bei der rückgabe sonnst seine gefahrenen km angerechnet werden, sowie alle mängel die im wiederfahren bares geld kosten können.

UND DAS ALLES AUCH MIT RECHTSSCHUTZversicherung.

 

also sehr schwierig, und sind schon tolle gesetze, aber in der praxis, ist man als verkäufer... wenn er weg ist... immer besser dran.

oder wer will schon auf 1-x jahre auf sein auto verzichten bis die gerichtliche entscheidung steht, wenn man sich nicht nebenbei ein anderes holen kann.

 

am besten "als käufer" sich versuchen auch nach dem kauf noch auf einen kleinen "rabatt" zu verständigen.

 

ergebnis: er lies alles fallen und unternahm nichts mehr, zahlte die 200eu anwaltsgebühren und hat den punto behalten... da wir über seine nachbarn erfahren haben dass das mit den kindern und dem fahrrad stimmt, und ein gebrochener plastiktankeinfüllstutzen nicht die welt

ist fährt er ihn heute noch, und is froh dass es nicht mehr war.

 

--------

ich hatte selbst auch ne sache mit meinem gebrauchten cc7... stritten knapp 5 jahre vor gericht,

wegen motorschade durch vorschaden, sowie 5x ausgebesserte schlechte radlaufreperaturen eines hondahändlers die er ohne beläge gemacht hatte (honda hatte 6j garantie gegen korrosion-aber ohne beläge- man war jung und unerfahren)

das ergebnis...

nach 4-5j streit hätte ich zu 90% die ca 10 000 € wieder bekommen... nur es kam nicht zum urteil da das autohaus vorher konkurs angemeldet hat. und selbst wenn ich recht bekommen hätte mein anteil an dem konkursrestwert dann um die 1-2euro betragen hätte.

 

TOLL ! würg, kotz, könnt mich heut noch drüber aufregen... aber besser arm dran als arm ab

 

---

 

 

p.s.: weil ichs grad noch lese in dem beitrag eins vorher...

"wenn er die mängel selbst nicht festgestellt hat... sein problem". ist falsch. sofern es mängel sind die der halter wissen muss.

und somit offensichtlich verschweigt.

beispiel tankeinfüllstutzen... das kann man nicht übersehen!;)

H22A7 , ATR Getriebe , ohne Klima (-17kg) , Fensterheber hinten raus (-2,5kg) ,
ExedyStage1 Clutch Fidanza Flywheel (-6kg), ATR Hupen verbaut (-0,5kg),
ATR Kupplungsbetätigung (-1,5kg), Getriebeschaltarm erleichtert (-0,5kg),
ATR Schalthebel verbaut (-0,8kg), Teil-Auspuffisolierung entfernt (-1kg),
ATR Bremssattelhalter (+0,4kg), 300x28 Scheiben (+ca2kg),
Bitumen fast restlos entfernt (-8,7kg) === 1187kg Leergewicht

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stimme acc95cc7_type-r zu, wenn du auf alle bekannten Mängel hingewiesen hast, bist du aus dem schneider...

nur du darfs nix verschwiegen haben.... wenn die Defekte vorher bekannt waren, könnte wenn er wollte, acc95cc7_type-r hat es ja beschrieben......

 

Und noch eins, recht haben ist das eine, sein Recht bekommen das andere......

 

 

Hab das Alte auto von meinem Vater versteigert, käufer hat sich das angeschaut, wollte sich wieder melden hat er aber nicht. Als ich ihn angerufen habe, meint er ich hätte ihn übers ohr gehauen, wäre eine rost-laube, nur noch für den Schrottplatz..... etc etc.... will jetzt vom Kaufvertrag zurück treten...

 

hier ist ein Link vom verkauf:

 

Vor meinen Acci hab ich mich zwar für autos interessiert, wusste aber auch nur das sie fahren :D, von der Technik habe ich halt nur bedingt ahnung.

 

Der verkäufer meint der wagen hätte eine kaputte zylinderkopfdichtung (muss erstmal google wie man sowas merkt) sowie das die Heizung nicht mehr funktioniert. Das mit der Heizung wusste ich, und hab es auch rein geschrieben (Heizung kühl nur noch) da ich nicht genau weiß was damals in der Werkstatt gemacht worden ist, nur das die Reparatur wegen dem Arbeitslohn so teuer war, hat der Mechaniker davon abgeraten.... (wärmetauscher, wärmeventil, keine ahung...)

Zylinderkopfdichtung wäre mir neu, mein Bruder fuhr bis zum schluss auch mit dem Fahrzeug, doch als meine Schwester ein neues Auto bekommen hat, hat sie meinen alten civic weiter an meinen Bruder gereicht....

 

da ich wie gesagt keine Ahnung habe, hab ich das fahrzeug auch als defekt und als Bastlerfahrzeug verkauft. habe aber Probefahrt und Besichtigung angeboten.....man soll ja nicht die Katze im sack kaufen....

 

na ich mach mal hier ein neues Thema auf, könnte dort mal eure antworten schreiben.

In diesem Sinne Fränk

:wink:

 

:auslachen:1,4 TSI ?? Da hat ja meine Cola-Flasche mehr Liter als du Hubraum! :D

http://images.spritmonitor.de/305129_5.png

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Ich sehe das wie Midicat: Privatverkauf - Pech gehabt. Schliesslich hatte der Kaeufer Zeit und Gelegenheit VOR der Unterschrift das Auto Probezufahren, Anzuschauen etc. Du als Verkaeufer kannst es nicht nachvollziehen, ob er nicht was kaputt gemacht hat.

 

Rechtschutz ? Anwalt ! Erstberatung ist uebrigens kostenlos.

Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag!

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dachte ich auch, erstberatung kostenlos... nicht sicherheitshalber nochmal nachzufragen um auf ganz sicher zu gehen hat meinem kumpel 200eu gekostet!

vlt gibts ja auch unterschiedliche erstberatungen, aber wenn se nix kostet, gibts in der regel auch nicht viele infos vom anwalt vmtl. Wir hingegen hatten in den 1,5h fakten und rechtsargumente pur erhalten.

 

gekauft wie gesehen gilt nicht wenn offensichtliche mängel, die man als fahrzeughalter eindeutig wissen muss, vorhanden sind und beim verkauf verschwiegen werden.

 

---allerdings könnte das auch sein weil wir explizit nach mängel am fahrzeug mindestens 3mal gefragt haben ..."ist was an dem fahrzeug kaputt oder beschädigt?" Das würde dann unter falschaussage oder lüge fallen---

 

-ausnahme KÖNNTE hier allerdings der vermerk "bastlerauto" in der verkaufsanzeige sein-

 

wenn zB ein achsträger angebrochen ist, ist das beim privatverkauf anders. da kann man dann von einem otto-normalo-fahrzeughalter nicht verlangen dass er weiss wie sein auto untenrum beinand is.

H22A7 , ATR Getriebe , ohne Klima (-17kg) , Fensterheber hinten raus (-2,5kg) ,
ExedyStage1 Clutch Fidanza Flywheel (-6kg), ATR Hupen verbaut (-0,5kg),
ATR Kupplungsbetätigung (-1,5kg), Getriebeschaltarm erleichtert (-0,5kg),
ATR Schalthebel verbaut (-0,8kg), Teil-Auspuffisolierung entfernt (-1kg),
ATR Bremssattelhalter (+0,4kg), 300x28 Scheiben (+ca2kg),
Bitumen fast restlos entfernt (-8,7kg) === 1187kg Leergewicht

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Rechtschutz ? Anwalt ! Erstberatung ist uebrigens kostenlos.

 

dachte ich auch, erstberatung kostenlos... nicht sicherheitshalber nochmal nachzufragen um auf ganz sicher zu gehen hat meinem kumpel 200eu gekostet!

vlt gibts ja auch unterschiedliche erstberatungen, aber wenn se nix kostet, gibts in der regel auch nicht viele infos vom anwalt vmtl. Wir hingegen hatten in den 1,5h fakten und rechtsargumente pur erhalten.

 

Ich hatte das auch durch weil bei meinem damaligen Winterauto (A-Corsa) der verkäufer gemeint hat ja Euro 2 hatt der..... ich ok bei 1,3 litter das wird net viel kosten ---gekauft und dann wo der Steuerbescheid kam 187€ hab ich erstmal mit de Ohren geschlackert. Hab den angerufen und der meinte nur ja also da stand euro 2----ja is klar aber der war in wirklichkeit euro1-----ka warum das so ist ist halt deutsche Norm sch...e

 

Auf jeden fall ich mich informiert Anwalt fragen kostet also habe ich (damals noch mitglied) den ADAC angerufen weil da ist ne erstberatung umsonst!!! ansonsten kostet das immer was. Na ja der hat mir auch gesagt das ich da keine chance habe weil der das als OTTOnormal verbraucher net wissen kann bzw muss. Wenn datürlich z.b. das Dach net geht du weist das und sagst das net dann ist das mit vorsatz und der "kann" dich verklagen. Es kommt immer drauf an was das ist ob es etwas ist was jeder wissen kann z.b wenn das Dach net aufgeht oder die Heizung net funtzt oder ob das was ist wie KA tote stosies oder Korodierte Leitungen oder was weis ich sind. dass kannst bzw musst de net wissen.

>>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<<

 

Def. Leistung:

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.
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p.s.: weil ichs grad noch lese in dem beitrag eins vorher...

"wenn er die mängel selbst nicht festgestellt hat... sein problem". ist falsch. sofern es mängel sind die der halter wissen muss.

und somit offensichtlich verschweigt.

beispiel tankeinfüllstutzen... das kann man nicht übersehen!;)

so war das auch gemeint,wenn der verkäufer die mängel kannte, dann ist es betrug.

Mein Honda war geil, mein Audi ist gut...

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Aber es ist ja auch so, dass der KÄUFER nachweisen muss, dass die Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs schon da waren, oder? Dazu muss er die Sachen ja ausprobieren, macht er das nicht, hatter Pech jehabt. Es sei denn da ist z.B. das Schiebedach so verrostet, dass es sich gar nicht mehr öffnen lässt (unrealistisch aber ist nur ein Beispiel). Dieser Schaden besteht ja nicht erst seit ein paar Tagen, da wird der Verkäufer wohl schon was gemerkt haben und es wissen. Wenn er das verschweigt beim Verkauf, dann kriegt er einen aufn Deckel. Das ist ja dann auch nachweisbar, dass der Schaden schon vor dem Verkauf bestanden hat. Ich meine es ist sonst bei manchen Sachen halt eher schwer nachzuweisen seit wann der Mangel besteht.

Konfuze sagt: Arsch nicht immer ist hinten, manchmal fährt vor dir. :wall:

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