Hallo Leute, wollte mal mit nem Vorurteil aufräumen: die Rückleuchten verlieren ihre Zulassung mit JEDER Veränderung. Also egal ob lasiert,lackiert oder whatever...
Is doch auch logisch, oder????
Ob das E-Prüfzeichen erkennbar ist oder nicht spielt überhauptgarkeine Rollenicht!!!!!
Eine Einzeleintragung von lasierten oder wie-auch-immer-getönten Rückleuchten ist theoretisch machbar, allerdings nur mit Lichttechnischen Gutachten und das kostet etwa 2000,-Euro. Wird dann ähnlich wie die amerikanischen Rückleuchten als " in-etwa-wirkung" eingetragen.
Da jeder unterschiedlich viel Lasur oder Lackspray draufknallt kann es auch kein generelles Gutachten, das dann für alle auf solche Weise veränderten Rückleuchten gelten würde erstellt werden.
Und nochwas: es lieget EBEN NICHT im Ermessen eines TÜV-Prüfers, ob er die Leuchtwen einträgt. Es gab da schon mehrere Prozesse, woraufhin sogar schon zwei Prüfer ihren Hut nehmen durften. Das macht also sicherlich kein Prüfer, der ein bissle was in der Birne hat!
Und die Männer in Grün werden mittlerweile immer besser geschult in solchen Sachen, also würd ich mich nicht drauf verlassen, das die das nicht blicken.
Gibt nicht nur Punkte, sondern die können in extremen Fällen die Weiterfahrt SOFORT untersagen. Bedeutet: Abschleppen und jede Menge Ärger und Kosten!
Also sagt nicht, es hätte euch niemand gewarnt!
Klingt streng, is aber halt das Gesetz.:(
Auf was bezieht sich denn diese ABE???
Welches Fahrzeug?
Das was da drin steht, ist mumpitz, weil es so auch im Gesetz steht. Jede Leuchte mit Prüfziffer oder E-Zeichen im Kreis usw... ist zugelassen. Steht so alles in der StVZO bzw in der neuen FZV.
Aber eine Leuchte die verändert wurde oder nicht in der ursprünglichen Lage, Höhe angebracht wurde oder sonst wie abweicht ist eben nicht zulassungsfrei und muß eingetragen werden.:(
Ach ja: was meinst du sagt dir ein cop, wenn du ihm ein Gutachten für deinen CG oder CH vorlegst, daß 1995 ausgefertigt wurde???? das auto wird aber erst seit 1998 gebaut????
Mal drüber nachgedacht?