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Tagfahrlich am Acci CG/CH


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Also das mit den TFL ist natürlich jedem selbst überlassen - spiele auch schon einige Zeit mit dem Gedanken, aber ob daraus was wird ist abzuwarten.

 

Jetzt aber mal zu den Nebelscheinwerfern. Bei mir ists mit Führerschein noch nicht allzu lang her, deshalb schwirrte mir noch was im Kopf rum. Und siehe da - Google hilft.

 

Laut §17 StVO sind Nebelscheinwerfer nur bei widriger Witterung erlaubt. Originalton: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein".

 

Hintergrund des Ganzen ist natürlich die Blendungsgefahr. Hab aber letztens in einer C-Klasse ne feine Sache gesehen, die man in Erwägung ziehen kann. Dort leuchten bei aktiviertem Tagfahrlicht die Standlichter vorne. Die sind ja bekanntermaßen nicht verboten.

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Laut §17 StVO sind Nebelscheinwerfer nur bei widriger Witterung erlaubt. Originalton: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein".

 

 

Verwendungsbestimmungen in Österreich

 

 

 

 

Nebelschlussleuchten dürfen – entgegen ihrem Namen – bei jeder Sichtbehinderung verwendet werden. Eine Höchstsichtweite gibt es dabei nicht.

Nebelscheinwerfer dürfen (entgegen ihrem Namen) immer, außer beim Durchfahren von Tunnels, eingeschaltet werden.

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...Und wenn du meinst, dass die ungeprüften unter der Schürze nicht blenden, dann hast du noch nie so einen Baumarktgepimpten Kerzenleuchter gesehen.

 

:D Ja da gebe ich dir recht, das steht außer Frage :))

 

Habe aber heute welche Gesehen die haben unten in den Schürzen 2 kleine Leuchten integriert/eingebaut die immer leuchten, fast wie standlicht.

 

Soll das auch eine Art TFL darstellen??

 

Müssen das eigentlich "LED" Leisten sein?? Das würd mich ma interessieren..

Bearbeitet von Rostzwiebel
"Verwechsle Zufall nicht mit Schicksal"
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Ja einiges sieht ja auch echt gut aus und blendet nicht, wenn es richtig gemacht wurde und vorallem irgendwo in die Orginalen verbaut/angebracht wurde.

LEDs sehen halt ganz gut aus und brauchen nicht viel Strom. Sollten aber auch gedimmte Halogen Glühlämpchen gehen.

 

 

 

 

Accord TYPE-R

Project Tourenwagen

 

 

 

 

 

Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgends davor steht und angst hat es aufzuschließen - Walter Röhrl

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Hier mal der komplette Absatz (3) vom § 17 der StVO

 

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Bearbeitet von DaMa
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...jo genau die gläser für die nebelscheinwerfer sind auch ganz anders als für die TFL aufgebaut usw...ganz andere voraussetzungen..

 

von daher danebengeschossen mit der Planung.

deshalb mit den Nebelschlussleuchten als Ersatz für TFL geht es NICHT.

image.gif.226feb1f813ebeb4ebe8eaea4887c510.gif  I-I O N D A - ich will nichts anderes  image.gif.fb899f5523d546b58d3903759448a794.gif

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