janimarc Geschrieben 19. Juli 2010 Teilen Geschrieben 19. Juli 2010 Also das mit den TFL ist natürlich jedem selbst überlassen - spiele auch schon einige Zeit mit dem Gedanken, aber ob daraus was wird ist abzuwarten. Jetzt aber mal zu den Nebelscheinwerfern. Bei mir ists mit Führerschein noch nicht allzu lang her, deshalb schwirrte mir noch was im Kopf rum. Und siehe da - Google hilft. Laut §17 StVO sind Nebelscheinwerfer nur bei widriger Witterung erlaubt. Originalton: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein". Hintergrund des Ganzen ist natürlich die Blendungsgefahr. Hab aber letztens in einer C-Klasse ne feine Sache gesehen, die man in Erwägung ziehen kann. Dort leuchten bei aktiviertem Tagfahrlicht die Standlichter vorne. Die sind ja bekanntermaßen nicht verboten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
a_v_s Geschrieben 20. Juli 2010 Teilen Geschrieben 20. Juli 2010 Laut §17 StVO sind Nebelscheinwerfer nur bei widriger Witterung erlaubt. Originalton: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein". Verwendungsbestimmungen in Österreich Nebelschlussleuchten dürfen – entgegen ihrem Namen – bei jeder Sichtbehinderung verwendet werden. Eine Höchstsichtweite gibt es dabei nicht. Nebelscheinwerfer dürfen (entgegen ihrem Namen) immer, außer beim Durchfahren von Tunnels, eingeschaltet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rostzwiebel Geschrieben 20. Juli 2010 Teilen Geschrieben 20. Juli 2010 (bearbeitet) ...Und wenn du meinst, dass die ungeprüften unter der Schürze nicht blenden, dann hast du noch nie so einen Baumarktgepimpten Kerzenleuchter gesehen. :D Ja da gebe ich dir recht, das steht außer Frage :)) Habe aber heute welche Gesehen die haben unten in den Schürzen 2 kleine Leuchten integriert/eingebaut die immer leuchten, fast wie standlicht. Soll das auch eine Art TFL darstellen?? Müssen das eigentlich "LED" Leisten sein?? Das würd mich ma interessieren.. Bearbeitet 20. Juli 2010 von Rostzwiebel Zitieren "Verwechsle Zufall nicht mit Schicksal" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CG8Accord Geschrieben 20. Juli 2010 Teilen Geschrieben 20. Juli 2010 Ja einiges sieht ja auch echt gut aus und blendet nicht, wenn es richtig gemacht wurde und vorallem irgendwo in die Orginalen verbaut/angebracht wurde. LEDs sehen halt ganz gut aus und brauchen nicht viel Strom. Sollten aber auch gedimmte Halogen Glühlämpchen gehen. Zitieren http://fs5.directupload.net/images/170110/rc2fza3k.gif Accord TYPE-R Project Tourenwagen https://www.facebook.com/pages/Jahnke-Racing/409771532412941 Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgends davor steht und angst hat es aufzuschließen - Walter Röhrl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMa Geschrieben 21. Juli 2010 Teilen Geschrieben 21. Juli 2010 (bearbeitet) Hier mal der komplette Absatz (3) vom § 17 der StVO (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Bearbeitet 21. Juli 2010 von DaMa Zitieren http://images.spritmonitor.de/402207.png http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/402207.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kardynau Geschrieben 21. Juli 2010 Teilen Geschrieben 21. Juli 2010 ...jo genau die gläser für die nebelscheinwerfer sind auch ganz anders als für die TFL aufgebaut usw...ganz andere voraussetzungen.. von daher danebengeschossen mit der Planung. deshalb mit den Nebelschlussleuchten als Ersatz für TFL geht es NICHT. Zitieren I-I O N D A - ich will nichts anderes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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