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Geschrieben

Moin,

Ich war heute beim Tüv, mein auto ist durch gefallen weil ich Tagfahrlicht verbaut habe.da es nicht von honda hersteller ist :D aber zum meine LED nummerschild beleuchte hat er da zu nix gesagt...

mein tagfahrlicht hat ein E4-zeichen und ist nach vorgegeben höhe montiert 26mm abstand höhe vom boden.

 

punkt 2

 

ähm ja ich hab standlicht led verbaut :angel: aber gib da kein unterschiede? von standlicht und Seitenbegrenzungleuchte. Seitenbegrenzungleuchte nicht zulässig steht im bericht :D soll ich mein scheinwerfer abkleben?(sind OEM scheinwerfer)

 

pumkt 3

:D der ladeluftkühler(diesel) umbau hat er nix gesagt. der abgas messung stimm ohne probleme

 

sonst sind da keine mängel bis die LED standlichter und der heck spioler die nicht eingetragen ist.

wenn wir schon da bei sind... hat wer von euch ne gutacht für die Mugen spioler?

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Geschrieben
was hast denn da für,n prüfer gehabt, gerate von der schule gekommen ? ;) , wie konnte er im eingebauten zustand sehen das die led ( Standlicht) nicht zugelassen sind, hab meine schon 3 x durch den tüv gebracht, nicht nur das, nebler umgebaut als tfl mit led, 2 farbe led Nebelschlussleuchte - rückfahrtlich. Dein tfl brauch nicht von Honda sein , nur ein prüfzeichen und gut ist .
Geschrieben (bearbeitet)

LED-Tagfahrlicht ist schon OK aber deine anderen LED-Veränderungen? :motz:

Wenn „Seitenbegrenzungleuchte nicht zulässig steht im bericht“, dann ist es so.

Du sollst am besten alles rückgängig machen.

 

Lass es mit dem LED-Quatsch, dann hast deine Ruhe bzw. keine Probleme mehr. :D

Wenn der Prüfer sonst alles übersehen hat, sei doch froh. :wink:

Diese anderen Sachen wie LED-Nummerschild ist aber weniger gefährlich und z. B. wegen "ladeluftkühler(diesel) umbau", falls was schief gehen wird, dafür wirst Du blechen müssen, ist einfach. :))

Bearbeitet von kardynau

image.gif.226feb1f813ebeb4ebe8eaea4887c510.gif  I-I O N D A - ich will nichts anderes  image.gif.fb899f5523d546b58d3903759448a794.gif

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe keine Seitenbegrenzungleuchte das sind die normale standlicht die im LED war . bin zum andern tüv gefahren. alles gut außer die Feststellbremse hat er bemängel das ich einstellen muss.

 

aber Tüv bekommen :-)

Bearbeitet von Jakk123654
Geschrieben
LED-Tagfahrlicht ist schon OK aber deine anderen LED-Veränderungen? :motz:

Wenn „Seitenbegrenzungleuchte nicht zulässig steht im bericht“, dann ist es so.

Du sollst am besten alles rückgängig machen.

 

Lass es mit dem LED-Quatsch, dann hast deine Ruhe bzw. keine Probleme mehr. :D

Wenn der Prüfer sonst alles übersehen hat, sei doch froh. :wink:

Diese anderen Sachen wie LED-Nummerschild ist aber weniger gefährlich und z. B. wegen "ladeluftkühler(diesel) umbau", falls was schief gehen wird, dafür wirst Du blechen müssen, ist einfach. :))

 

 

Ich glaube er hat einfach schlechte laune oder so . mein LED blenden kein im straßeverkehr. und die Neuere auto sind schon vom werk aus alle mit LED.

 

ich kann Osram LED emfehlen :) hab es schon 2 Jahre drinne noch kein probleme.

Geschrieben

Hallo Jakk,

 

kannst Du mal bitte ein Bild posten, auf dem die Einbauposition der LED TFL ersichtlich wird??

In Blende orgendwo oder wirklich in die Frontschürze7Stossfänger reingebohrt??

 

Erleuchteten Nachmittag wünscht

 

lupus_ch

Geschrieben
wie konnte er im eingebauten zustand sehen das die led ( Standlicht) nicht zugelassen sind

 

Man sieht es doch sofort ob es normale Birnen sind, oder LED's beim Standlicht :p

Und die ganzen W5W und H... Led Lampen waren noch nie zugelassen!

Bei der Beleuchtung sind die zur Zeit sehr empfindlich, da zählt schon bei einem schlecht gelaunten Prüfer ein defektes Standlicht als erheblicher Mangel X(

Der andere winkt einen mit LED Kennzeichenbeleuchtung durch :wink:

Geschrieben
Hallo Jakk,

 

kannst Du mal bitte ein Bild posten, auf dem die Einbauposition der LED TFL ersichtlich wird??

In Blende orgendwo oder wirklich in die Frontschürze7Stossfänger reingebohrt??

 

Erleuchteten Nachmittag wünscht

 

lupus_ch

 

Hi, klar kann ich es machen. poste die Bilder hier rein dann.

Geschrieben

Morgen,

 

danke f die Bilder, ( aber gefällt mir nicht).. aber muss ja Dir gefallen.

 

Sind die (mind.) 250 mm über dem Strassenbelag??

 

Rechtwinkligkeit spielt keien rolle, wenn man mal aktuelle Fahrzeuge z.B. französische Provenienz anschaut....

 

Aber wenn nun gut, dann gut.

Erleuchtete Tagfahrt wünscht

lupus_ch

Geschrieben
Morgen,

 

danke f die Bilder, ( aber gefällt mir nicht).. aber muss ja Dir gefallen.

 

Sind die (mind.) 250 mm über dem Strassenbelag??

 

Rechtwinkligkeit spielt keien rolle, wenn man mal aktuelle Fahrzeuge z.B. französische Provenienz anschaut....

 

Aber wenn nun gut, dann gut.

Erleuchtete Tagfahrt wünscht

lupus_ch

 

 

es sind genau 260mm . mind abstand 150mm . also alles in ordnung. der tüv war einfach nur kacke. wie gesagt bin zum andere tüv gefahren und habe tüv bekommen. und bei kontrolle nie probleme bekommen.

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