AU-Nachweis für Fahrzeuge mit OBD
Für Fahrzeuge mit OBD galt bereits seit dem 1. April 2006 nicht mehr § 47a StVZO (Abgasuntersuchung). Es wird entsprechend § 29 Abs. 1 StVZO i. V. m. den Anlagen VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO neben der Untersuchung des Zustandes und der Zulässigkeit der Abgasanlage die Überprüfung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems mittels der OBD-Speicher-Auslesung vorgenommen. Anders als bei den Fahrzeuge ohne OBD muss der a. a. S. oder Prüfingenieur, sofern er die OBD-Prüfung selbst vornimmt, keinen gesonderten Nachweis der OBD-Prüfung erstellen. Nach geltender Rechtslage braucht er die von ihm selbst vorgenommene OBD-Prüfung auch nicht auf dem HU-Prüfbericht vermerken.
War denn schonmal jemand beim TÜV mit einem BJ03 Acci? ach keine Ahnung, ist auch egal.
Wie Cab schon sagte.....