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Verbotenes im Bereich StVZO!!


Scream150

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Original von ich eben

in bezug auf die böses polizisten hier in sachsen gibt es viele geschichtetn.

bei uns hier geht die geschichte rum, dass von einem polizisten die tochter entweder von oder in einem gepimpten auto getötet wurde. genau weiss ich es nicht.

seitdem hat dieser polizist einen hass gegen solche autos und hat seine kollegen damit angesteckt.

als ich noch meinen civic hatte und nen offenen filter drin, haben die mich mal verfolgt. hatte schon angst die bekommen mich und legen mein auto still.

doch clever wie ich war, bin ich in einem wohngebiet auf einen parkplatz gefahren. dann licht und motor aus und abgewartet. die pfeifen sind tatsächlich dran vorbei gefahren :zunge2: :auslachen: :auslachen: :auslachen:

 

hm die geschichte kenn ich nciht, aber könnte auf den karschke zu treffen.

 

weiß nicht woe oft er schon vor gericht satnd und auch ganz paar fälle verloren hat, aber er ist kein scheiß besser geworden.

er musste vom gericht auch, zu einer schulung für guten umgang mit bürgern etc.

 

also er ist weit bekannt und wie du sagst, hat er auch ein zwei angesteckt die in seine fußstapfen treten

 

so aber jetz weiter mit dem thema, es gibt überall gute und schlechte, ich hab kein prob mit den grünen, solang die nett zu mir sind bin ich es zu ihnen und fertig!

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ich hab auch keine Probleme mit der Polizei,bei uns in der gegend sind einigermaßen nett,aber bei jungen Polizisten han ich manxhmal gefühl die denken wenn die Polizeimarke haben das die alles machen können was sie wollen,die sind sowas von unfreundlich,bei einen wollte ich mich schon beschweren,dann hat er sich doch noch entschuldigt.

Mfg

Hondafahrer1983 :wink:

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also ich hab auch schonmal gehört das das legal sein kann benebeln odder hieß es...

 

 

..ABER

 

man darf nicht vergessen das die org. scheiben schon einen leichten krad an tönung haben, ich weiß nicht wie viel aber es ist von hersteller zu hersteller unterschiedlich

 

find das sowieso schwachsinn, also zweifelt das an und lasst es vom besitzer rausreißen am besten komplett :D

image.php?type=sigpic&userid=17&dateline=1187280464
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hier ist der bericht aus autobild. und von wegen: was in bild steht ist quatsch: so viel quatsch kann das nicht sein, denn solche vorwürfe müssen haltbar sein in öffentlichen medien, was gäbe es sonst für nen aufstand. es gibt ein pressegesetz, an das muss sich auch bild halten. wörter wie angeblich, wäre, wenn, evtl oder so entschärfen jeden bericht, das kann man anzweifeln, aber hier wird von fakten mit belegen gesprochen, das kann man so stehen lassen

autobild.thumb.jpg.fed382b8abb6cb15a27e3a0fabccb360.jpg

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ja, der ist im westen und dort als kfz-mechaniker bei vw angestellt.

sein sohn hat den wagen seiner mutter bekommen und bissel aufgebaut.

habe ihn aber lang nicht mehr gesehen. wenn ich mal wieder meine leute sehe, frag ich mal genauer nach.

dar alte hat voll ne macke.

kann viele tolle sachen von dem spinner erzählen.

Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen
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@ Type-S: Das Scheiben fluten ist erlaubt allerdings gibt es Auflagen und bestimmte Prozentzahlen die nicht über schritten werden dürfen. Hab mit den schon gesprochen und mich über diverse Forums schlau gemacht.

 

Die Frontscheibe darf bis zu 15% und die vorderen Seitenscheiben bis zu 25% getönt werden, dies wird auch in den Papieren eingetragen. Das Problem ist das dies die maximal Tönung ist, das heißt da jedes "neue" Auto eine Colorverglasung/Wärmschutzverglasung die bereits leicht getönt ist hat und mache auch schon die maximal Prozentzahl erreicht haben, kann der TÜV die Eintragung verweigern und dann hat man ein großes Problem der Lack geht nämlich nicht mehr ab, im Gegensatz zu einer Folie. Im Grund machen die nix anderes als die Serientönung die Blau,Grün... ist, zu verstärken was ca. um die 5-10% bzw 15-20% ist bzw. die Scheiben in einer anderen Farbe zu fluten. Die hintern Scheiben müssen auch eine gewisse Lichtdurchlässigkeit haben. 100% sind auch da verboten (glaub um die 80% Tönung ist erlaubt), weil z.B.bei einem Unfall sonst keiner sehen kann ob noch jemand hinten sitz, oder zur eigensicherung von Polizisten...

 

@scream150: Hab in einem Forum gelesn dass des unter §40 STZVO Abs. 1 stehen soll, wäre cool wenn du das mal rausfinden könntest :))

Projektauflösung: Civic EJ9, EK4, EK9, K20A, K-Swap Teile

 

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=6298395

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Mal ne frage an scream150 bezüglich Alkohol-Promille: Mein Kumpel wurde letzte woche angehalten, bei dem wurde dann die promille gemessen: das gerät zeigte 0,4. jetzt muss er 300 EUR zahlen, hat 1 monat fahrverbot und 2 punkte :confused:. ich dachte eigentlich bis jetzt, dass man bis 0,5 promille fahren darf?! aus diesem beispiel stellt sich heraus, dass ich mich getäucht hatte... und nun mal die frage: gibt es heutzutage diese promillen-grenze, oder hat man sie mittlerweile abgeschafft ?(
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Gehört hier nicht rein:

aber wer alkoholisiert fährt gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere.

Hätte ja nix dagegen wenn sich die spritis selbst am nächsten Baum entsorgen, aber meistens sind es doch andere die getötet werden.

Von mir aus 0,0 promille - falls mehr nie wieder Führerschein

Nur clean fährt gut.

image.php?type=sigpic&userid=13&dateline=1191105525

Gruß Matze

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Original von CG9

Gehört hier nicht rein:

aber wer alkoholisiert fährt gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere.

Hätte ja nix dagegen wenn sich die spritis selbst am nächsten Baum entsorgen, aber meistens sind es doch andere die getötet werden.

Von mir aus 0,0 promille - falls mehr nie wieder Führerschein

Nur clean fährt gut.

 

bin voll deiner Meinung!!

Mfg

Hondafahrer1983 :wink:

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:PMoin Moin

Hier der §40 StVZO. Er sagt alles recht genau aus.

 

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

 

(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.

 

Type-S. Ich habe es auch nicht böse aufgefasst. Mir ist unverständlich warum einige damit werben, sogar mit Gutachten.Die Prozentzahlen des Tönen sind so gering, dass es sich nicht lohnt, da die Hersteller bei der Tönung schon fast am "legalen" Limit sind. :(

 

;)So, nun zu der Alkoholgeschichte. Es kommt daruf an, was die Kollegen für ein Messgerät hatten. Man kann die Atemalkoholkonzentration in Promille oder mg/l messen. Unsere Geräte messen in Promille, andere Bundesländer messen in mg/l.

Es gibt die Grenze 0,5 Promille oder 0,25 mg/l. Wer diesen Wert oder mehr in der Atemluft hat begeht eine Ordnungswiedrigkeit. Beim ersten Mal 250,- € Bußgeld und Fahrverbot mit Punkten. Wird er ein zweites Mal erwischt, verdoppelt sich die Geldbuße usw.

Ab 0,3 Promille mit einer Ausfallerscheinung wie z.B. Unfall sind wir im Bereich der Straftat (§316 StGB). Dann ist der "Lappen" ein gutes Jahr weg, MPU usw.

Diesen Bereich der Straftat erreicht man ohne Ausfallerscheinung ab 1,1 Promille.

Als Radfahrer sind wir ab 1,6 Promille dabei. Dann ist der Führerschein auch in Gefahr. Sozius beim Zweirad ab 1,66 Promille.

Meiner Meinung nach müsste 0,0 Promille eingeführt werden! :D

Ich fahre auch immer ohne Alkohol. Das Risiko ist zu groß. Faustformel besagt. 1 Flasche Bier (0,5l) bringt ca. 0,3 Promille. Jetzt passe ich einen Moment nicht auf und verursache einen Unfall. Ich wäre jetzt im Bereich der Straftat. Ist das die Sache wert???????

align=center]Lebe Dein Leben !![/center]
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Zunächst vielen Dank, daß Du dich hier unseren Fragen stellst. Ich hoffe, daß wir Dir nicht zu schnell aus den S... gehn.

 

Zurück zum Xenon. Sei es drum das ich mir solch ein einen Nachrustsatz verbaue, in welchem Bereich des Strafmaßes und der Konsequenzen bewegt man sich?

 

Mängelschein und Nachbesserung?

Einzug des Fahrzeugs?

3 Punkte und 150 Euro?

 

Bitte keine Verurteilungen, ich möchte mich hier nicht um Sinn und Unsinn der deutsche Gesetzgebung oder StvzO streiten.

 

Vielen Dank :wink:

Der Himmel ist blau, das Wasser ist naß und Frauen haben Geheimnisse.
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Xenon-Nachrüstung: Es ist erlaubt, solange ich einen Original Xenonscheinwerfer nutze, der Geprüft ist, eine automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage. Dieses noch abnehmen lassen und fertig. Die Kosten explodieren hier allerdings.

Für viele ist es billiger bei Ebay die Nachrüstsätze auf H4 oder H7 Sockeln zu kaufen und verbauen. Hier gibt es keinen legalen Weg. Es darf definitiv kein Scheinwerfer genommen werden, der für Hologenlicht geprüft wurde. Mal abgesehen, das die Automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage fehlen. Es erlischt sofort die BE des Fahrzeuges. Es folgt definitiv der Mängelschein, Fahrzeug wird stillgelegt, 50,-€ Bußgeld und 3 Punkte.

Eine Vorstellung bei der DEKRA/TÜV ist programmiert und in einigen Bundesländern, so auch in Thüringen, ist die Vorstellung bei der Zulassungsstelle unausweichlich, denn nur die erteilt die BE wieder.Dies alles kostet ebenfalls. Des Weiteren darf das Fahrzeug bis zur Wiedererteilung der BE nicht bewegt werden. Ansonsten erfolgt der Vorsatz. Erneut 3 Punkte, das doppelte Bußgeld usw.

Es erlischt auch der Versicherungsschutz.Das Punktekonto kann so sehr schnell gefüllt werden. Xenon wird sehr genau geprüft auf der "Straße", da es Überhand genommen hat und die Polizisten dahingehend geschult werden. :(

align=center]Lebe Dein Leben !![/center]
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  • 2 Monate später...

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