kaefergarage.de Geschrieben 5. März 2007 Teilen Geschrieben 5. März 2007 Interessanter Thread.... Ich von der Prüferseite bei TüV/DEKRA und Co (arbeite aber nicht dort) kann nur soviel schreiben (ich hab mitte der 2.Seite aufgehört zu lesen und trage jetzt schon mal die Gedanken zur 1.Seite zusammen) Tieferlegung: wenn ein Fahrzeug nicht mehr auf den Bremsenprüfstand kommt, ist er zu tief ! Das ist wichtig: die Bremsen müssen kontrolliert werden KÖNNEN. Die Grube hat einen Rand von 5 cm Standgeräusch: Das Geräusch kann (und wird) sehr wohl noch im Stand gemessen. Das Fahrgeräusch wird bei einer Vorbeifahrt mit 50km/h gemessen. Der Abstand beim Standgeräusch müssen 50cm hinten sein und bei Vorbeifahrt ca. 2 Meter ... und nun lese ich weiter und schau mal, ob ich noch was klären kann [EDIT] Scheibentönung: Es ist definitiv verboten, die Frontscheibe zu tönen (in Deutschland). Die Seitenscheiben genauso. Die 15% stehen so im Raum und wenn ein Fahrzeug der US-Streitkräfte gekauft wird, welches schon getönte Seitenscheiben verbaut hat, trifft die Selbe Regelung wie bei roten Rückleuchten zu: ist der Umbau verhältnismäßig hoch zum Fagrzeugwert, gibt es die Sondereintragung Scheibenfluten: Ist nur bei (hinteren) SEITENscheiben erlaubt, wenn sie werksseitig nicht getönt sind (und das sind sie bei fast allen Fahrzeugen). So wird das gehandhabt. Und auch hier: die Frontscheibe ist tabu. Wer es trotzdem haben möchte, der kann ja mal mit einer Sonnenbrille bei Nacht fahren. Dann merkt er vielleicht, weshalb das so geregelt ist. wollte mal fragen ob man vorne als standlichter weisse leds benutzwen darf? Die Lampen müssen ein CE-Prüfzeichen drauf haben und als Polizist muss man schon sehr blind sein, wenn man die Leuchtkraft von Fadenlampen und LED nicht unterscheiden kann. Die Bauartgenehmigung muss vorhanden sein. Sonst: nicht legal Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Type-S Geschrieben 5. März 2007 Teilen Geschrieben 5. März 2007 @kaefergarage.de Was ist mit meiner Frage - Du musst die ja beantworten können. Sind Halbschalen mit ABE für das Fahrzeug hinten im Fond eintragbar? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue devel Geschrieben 5. März 2007 Teilen Geschrieben 5. März 2007 ja kann man eintragen lassen. es gibt einige wo hinten die rückbank rausgebaut haben und sich sitze eingebaut haben. und alles abgenommen und eingetragen. bei maxrev sollten auch welche sein. mfg Zitieren Aliens würden Honda fahren!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 5. März 2007 Teilen Geschrieben 5. März 2007 Richtig. Es ist das Selbe, wenn Du ein Auto bsp. auflasten magst (Anhängerbetrieb) und Du deswegen zB aus einem 5 Sitzer einen 4Sitzer machst. Das ist auch möglich. Wenn Du ABEs dazu hast, spricht der Eintragung nichts dagegen. Bei der ABE wird ja auch sichergestellt, dass entsprechende Rückhaltesysteme verwendet werden (in der Regel die originalen Aufnahmepunkte mit dementsprechenden Adaptern o.ä.) Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Type-S Geschrieben 5. März 2007 Teilen Geschrieben 5. März 2007 @kaefergarage.de Danke - also kann (insofern der Prüfer das auch will) ich das bei jeder Dekra-/Tüvstelle abnehmen lassen? Hinten werden weiterhin die Originalgurte genutzt - und der Rahmen auf dem die Sitze montiert sind, sind ein vielfaches stabiler als das was Honda dort vorher verbaut hatte. Danke für die Info. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lil Krayzee Geschrieben 5. März 2007 Teilen Geschrieben 5. März 2007 @ kaefergarage: Wie laut darf max das Fahr bzw Standgeräusch sein, gibt dazu irgendwelche zahlen die man nicht überstreiten darf? Kann ein Prüfer Teile auch wieder austragen die über den §21 Einzelabnahme eingetragen wurde? Danke Zitieren Projektauflösung: Civic EJ9, EK4, EK9, K20A, K-Swap Teile https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=6298395 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hondafahrer1983 Geschrieben 5. März 2007 Teilen Geschrieben 5. März 2007 @ kaefergarage: Wie laut darf max das Fahr bzw Standgeräusch sein, gibt dazu irgendwelche zahlen die man nicht überstreiten darf? Kann ein Prüfer Teile auch wieder austragen die über den §21 Einzelabnahme eingetragen wurde? Danke gute Frage,ich will bald teile per Einzelabnahme eintragen lassen. Zitieren Mfg Hondafahrer1983 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 5. März 2007 Teilen Geschrieben 5. März 2007 Austragungen: Also wenn er was austragen möchte, dann muss es schon sehr offensichtlich sein, dass da damals irgendetwas gedreht wurde. Sonst kann er nicht einfach etwas austragen, nur weil es ihm nicht gefällt. Jeder Prüfer hat prinzipiell die gleichen Regeln (und Gesetze), an die er sich halten muss. Sieht ein Prüfer irgendeine Sache als machbar und 'sicher' an, trägt er es auch ein. Schließlich geht es auch um die Zufriedenheit der Kunden - uns allen. Stand-/Fahrgeräusch: Wie ihr wisst, sind die db-Werte in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Diese dürfen erst einmal nicht überschritten werden. Die Richtlinie 70/157/EWG regelt zum §49 StVZO die Grenzwerte. Hier hab ich mal einen Link: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/kraftfahrzeuge-laerm.htm Zusammenfassend: bei Pkw darf der Lärmpegel die 74 db(A) nicht überschreiten. Außer es steht natürlich mehr in den Papieren (Stand der Technik damals) Beispiel Mein Pontiac hat ein Fahrgeräusch von 80 db(A) eingetragen. Nach heutiger Gesetzeslage wäre er zu laut. Da er aber Modelljahr 1988 ist, hatten damals die 80 db(A) sein dürfen. Heute weiterhin. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Type-S Geschrieben 5. März 2007 Teilen Geschrieben 5. März 2007 @kaefergarage.de Wie kommt es dann, das Hersteller aus Italien zB. viel viel lauter sind/sein dürfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 6. März 2007 Teilen Geschrieben 6. März 2007 Es kommt (wie geschrieben) auf das Baujahr an. Das war gesetzlich damals geregelt und die Werte nehmen ab. Mein Pontiac ist auch lauter als es erlaubt ist. Nur damals, als er genehmigt wurde, hielt er die Grenzwerte ein. Um was geht es ? Welcher Wert und welches Erstzulassungsdatum / Modell / Typ ? Vielleicht ist auch das Datum der Bauartgenehmigung entscheidend. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Type-S Geschrieben 6. März 2007 Teilen Geschrieben 6. März 2007 @kaefergarage.de In der Firma nebenan fahren 2Ferraris und ein Lambo. Was die Dinger für ein Lärm ist unklar, und sind ein Modena und ein 360Spyder sowie ein Galardo. Auch hier bei mir im Ort fahren paar Porschen, die sind derart laut, gibts fast nicht sag ich. Die sind weit von den anderen marken weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EH9 Daddy Geschrieben 20. Mai 2007 Teilen Geschrieben 20. Mai 2007 Ich hab das Thema mal es wichtig markiert, ist ja doch sehr praktisch und interessant ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
don_winnie Geschrieben 18. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2007 ich hab am Samstag, 13. Okt. einen Accord überführen wollen. Es waren 350km in eine Richtung. Ich hatte vorschriftsgemähß Kurzzeitkennzeichen am Auto und alles ausgefüllt was nötig war, doch 20km vor der Ankuft wurde ich von der Polizei Lindau angehalten. Ein Wagen mit sattem Auspuffsound und gelben Kurzzeitkennzeichen hat die unwahrscheinlich angelockt also haben die angefangen meinen Wagen auseinanderzunehmen... Papiere.. Motorhaube aufmachen... Alles nachmessen ... das übliche. Die Felgen, Federn und der Auspuff waren forschriftsgemäß eingetragen... doch das Bodykit nicht, und am linkem Hinterrad war nur 1mm Profil dran. Obwohl ich mehrmals erwähnt habe, dass das Fahrzeug gerade überführt wird, haben Sie mir gesagt ich muss als Besitzer darauf achten, dass dieses der StVO entspircht. Ich war skeptisch da ich ein Paar Händler kenne, die "Autofraks" mit Kurzzeitkennzeichen oder m. roten Nummernschildern überführen. Hab hier was interessantes beim "JuriS" gefunden: http://bundesrecht.juris.de/fzv/__16.html Laut dem ersten Absatz habe ich nichts verbotenes getan und mir wurden die ) bevorstehenden Punkte (wie viel kriegt man pro abgefahrenen Reifen, uneingetragene Stoßstange?) in Flensburg ungerecht zugeworfen. Die Sache habe ich vor Paar Tagen an mein RA übergeben, weiß aber nicht, wann sich da überhaupt was bewegt... wird dauernd glaub wie immer. Die Sache hab ich schon bei Hondatreffen.de reigepostet, da gabs aber verschiedene Meinungen, da dachte ich, ich Frag´ mal beim Experten nach :D DANKE im Vorraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 18. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2007 Ich verstehe auch nicht, weshalb die Polizei da so rum tut. Das Kurzzeitkennzeichen ist schließlich AUCH DAFÜR entwickelt worden, um ein Fahrzeug zur Abnahme zu bewegen ! Klar, Du musst dich vom verkehrssicheren Zustand versichern (Profil), das gilt ebenso bei 07er Nummer, aber sie können dir eigentlich nicht vorwerfen, dass das Bodykit nicht eingetragen ist - deshalb fährst Du ja mit Überführungskennzeichen. Du warst doch sicher auf dem Weg zum TüV ;) Ich hoffe dein Anwalt pocht darauf. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
don_winnie Geschrieben 18. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2007 naja zum TÜV nicht, aber ich war gerade beim Überführen, das konnten zwei Kollegen bestätigen, die dabei waren und der Verkäufer, wenn die gefragt hätten. Das Kurzzeitkennzeichen ist laut dem §16 Abs. 1 dafür da um zu ÜBERFÜHREN, Probezufahren, oder zur Zulassungstelle. Eins davon trifft bei mir zu, das haben die auch geglaubt, hat sie aber nicht sonderlich interessiert. Aber bestrafen dürfen die mich trotzdem nicht. Die standen vor mir bustäblich mit ´nem Lineal und haben alles abgemessen, wie tief das Auto war, etc... Hätt noch nich gereicht, das die so n´ db - Messer rausgeholt hätten... Aber gut, ich werd wenn´s sein muss sehr viel Geld reinstecken, aber auf jeden Fall nicht in die Tasche der Lindau´er Polizei, sondern in die meines Anwaltes. Der hat mich am Dienstag aufmerksam angehört, alles notiert, auch den Link, den ich hier ins Forum gepostet hab, :p aber der muss noch ein bisschen im Gesetzbuch blättern, ich bin bestimmt der erste mit so ´nem Scheiß - Problem... :wall: Aber naja... WAS MICH NOCH INTERESSIERT sind die Reifen. Alle haben mir über das Bodykit das Gleiche gesagt, doch über die Reifen spalten sich die Meinungen. Weiß jemand konkret ob sie bei der Überführung auch die abgefahrenen Reifen ankreiden können? ps:wie viel Punkte in Flensburg bits pro abgefahrenen Reifen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NightEyes Geschrieben 18. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2007 wie viel Punkte in Flensburg bits pro abgefahrenen Reifen? Also laut Bussgeldkatalog 2007: 50 / 75,- EUR + 3 Punkte + Gebühren (pro Reifen :schock:)... Schon ´ne dumme Geschichte, dennoch drück´ ich Dir beide Daumen, dass Du aus der Sache mit Recht + ohne Strafe als "GEWINNER" raus kommst...TOI...TOI...TOI... ;) Zitieren . . . verkaufe diverse originale CG-/CH- Accordteile . . . . . . für Limousine und Hatchback . . . . . . bei Interesse -> PN an mich . . . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
don_winnie Geschrieben 18. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2007 danke :D ich werd morgen winterreifen mit stahlfelgen draufhauen, alles eintragen, und dann Anmelden. Denn darf ich endlich meine Shantal bis zum Erschöpfen reiten:baby:8) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 19. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2007 Den Anwalt sollte dein Rechtsschutz übernehmen. Mich wundert es wirklich, dass die Polizei so 'dreist' ist, ein Fahrzeug mit Überführungskennzeichen so zu filzen. Unglaublich. Ich schätze, dass Du auf den abgefahrenen Reifen sitzen bleiben wirst. Btw: Mindestprofiltiefe sind 1,6 mm. So leid es mir tut. Die anderen Sachen (Spoiler ect.) denke ich, wird man abschmettern können, zumal das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht zugelassen war. Ich kapier das einfach nicht. Wie sonst soll man ein Fahrzeug vom Händler nach Hause ODER zur Zulassungsstelle ODER mit Umbauten zum TüV bewegen können, um die Abnahme durchführen lassen zu können ? Wenn Du ohne Kennzeichen hin fährst, begehst Du sogar Versicherungsbetrug UND Steuerhinterziehung ! Schon alleine deshalb das Kennzeichen: in dem Moment bist Du abgesichert und bezahlst für die Dauer sogar Kfz-Steuern. Bist also völlig (soweit) legal auf den Straßen unterwegs. Bitte halte uns auf dem Laufenden, was das Resultat ist und ich drücke dir jedenfalls auch die Daumen. Das ist unglaublich *kopfschüttel* Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NightEyes Geschrieben 19. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2007 Hey don_winnie "CHANTAL heißt die (der) Gute"... :D :auslachen: :p :)) ;) ...WOOOHHOOOW...da fällt mir nur Marionese Barth ein...dickes fettes *Kugeln vor lauter Lachen*...*Gröhl*...*duck und wech*... :D :D :D --- SORRY für die "OFF-TOPIC" --- Zitieren . . . verkaufe diverse originale CG-/CH- Accordteile . . . . . . für Limousine und Hatchback . . . . . . bei Interesse -> PN an mich . . . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
don_winnie Geschrieben 19. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2007 Hi Leudz, ich begreif es auch nicht, alle Händler denen ich das erzähle, schütteln genauso den Kopf wie du und ich. Die Versicherung übernimmt das ja, aber ich habe eine Selbstbeteiligung von 150€, mehr Geld kann ich nicht verlieren, und außerdem lass ich mir meine Prinzipien gerne einiges kosten... @NightEyes: Der Name ist kein Zufall. Mein erstes Auto war auch ein CG8. Als wir (meine Freunde die auch diesmal dabei waren und ich) abgeholt haben, haben wir Barth´s Hörbuch auf dem Weg angehört. Wir haben uns vor Lachen *bepisst*. Also fand ich den Namen passend zum Auto. Das ist übrigens "SHANTAL II." :D Für alle die das Hörbuch nicht kennen: Shantal ist in der Geschichte die Freundin des besten Freundes des Erzählers(Mario Barth). Er erzählt davon wie sie ihren Freund dauernd am Kopf streichelt und dieser knurrt immer... :p Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
doppel_x Geschrieben 14. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2007 hallöchen leute!!!! ich bin hier gerade am lesen und leider erst bis zur seite 2 gekommen, werd aber gleich weiter lesen muss nur kurz was los werden!!! also ich sag immer, wie es in den wald hineinruft so kommt es auch zurück, wenn man mit unseren ordnungshütern gut umgeht dann sind sie meistens auch sehr umgänglich und drücken auch mal ein auge zu! ich muss sagen, hab früher polo 2 GT gefahren, sehr tief und laut, mein polo so laut wie der mohr vom kumpel seinem civic. danach kam ein G40 mit offenen k&n und das dingen hat krach gemacht! usw usw dann kam mein benz der sehr tief war und nun der acci, die jungs haben mich noch nie angehalten!!! mal auf holz klopfen! und muss sagen bei uns in nds und neben an in thüringen sind die jungs sehr nett. mal die jungs loben und auf schulter klopfen! :(Sorry, aber es gibt keinen legalen Weg die Scheiben vorn dunkel zu bekommen.Wenn es einen Weg gäbe hatte ich sie auch getönt. 8) nun zum tönen der scheiben. es gibt das fluten und da wurde immer gesagt das dieses eingetragen werden kann und erlaubt ist! ich weiß jetzt nicht mehr genau welche % ich hab was von 30% im kopf aber wie hier gesagt wurde kann auch 45% sein! wenn ich die seite von dem hersteller bzw der dieses macht wieder find werd ich es mal rein stellen! folie ist klar das es nicht erlaubt ist, wobei niemand genau weiß wieso! der eine sagt weil man dann den fahrer nicht sieht, wenn man sich zb an einer kreuzung per handzeichen verständigen will. der andere sagt, wenn man einen unfall hat dann kommt die feuerwehr nicht schnell genug in mein auto, was ja nun mein problem ist wenn ich in meinem auto fahr und ein unfall bau, dann nehme ich es eben in kauf, und wenn ist es auch nur ein schlag mehr und wie ja hier schon geschrieben wurde, wenn ich ne klare einbruchfolie einbauen lassen darf, wie macht die feuer wehr das dann! also alles nur bla bla bla ich find das man sie ein wenig tönen dürfen sollte, nicht ganz schwarz aber ein wenig! ist auch sicherheit für mich, bei einem unfall fallen die spliter nicht ins auto und mir an körper!! heut hat ich auf der autobahn ein WRX vor mir, der hatte schwarze scheiben, aber da hat man gerade so rein schauen können, hab nur gesehen das der fahrer auf der falschen seite gehockt hat, so ist er auch gefahren, wollte mich nicht vorbei lassen!!!als ich dann vorbei war hatte ich ihn ne zeit später nicht mehr gesehen! :wink::wink: und was ist das? http://www.glastone.de/ http://www.glastone.de/preise.htm asche auf mein haupt, hät wohl doch noch ein beitrag weiter lesen sollen! grins :wall::wall::wall::wall::wall::wall: Gehört hier nicht rein: aber wer alkoholisiert fährt gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Hätte ja nix dagegen wenn sich die spritis selbst am nächsten Baum entsorgen, aber meistens sind es doch andere die getötet werden. Von mir aus 0,0 promille - falls mehr nie wieder Führerschein Nur clean fährt gut. genau so seh ich das auch!!! wenn ich geld fürs saufen hab dann hab ich das geld für ein taxi auch nocht! sonst bleib ich zuhause oder lass den alk weg!! Zitieren ... ich fahre nicht schnell .... ich flieg nur tief ...[sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johnny Geschrieben 1. Februar 2008 Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Wie sieht es mit US-Standlicht aus? Im eBay labern die Händler es wäre legal! Hab bei meinem TÜV-Prüfer nachgefragt und der sagte mir das jedes Lämpchen ne Nr hat und laut dieser Nr darf das Lämpchen entweder Leuchten oder Blinken, aber leider nicht beides! Hab in letzter Zeit viele damit rumfahren sehen! Was haben die zu erwarten, wenn se erwischt werden? Ist auch ziemlich auffällig und sieht schon geil aus, hab mich aber trotzdem dazu entschieden die nicht zu verbauen! MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 1. Februar 2008 Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Eine kluge Entscheidung ! Es ist tatsächlich so, dass reine orange Sidemarker/Standleuchten in Deutschland verboten sind. Wenn Du zB den 5er BMW anschaust, hat der diese 'Augenbrauen' als orange Standleuchten, die auch von der Seite zu sehen sind. Aber zusätzlich hat er diese schönen Standlichtringe in den Scheinwerfern und seitliche Blinkleuchten. Ebenfalls hinten. Teilweise leuchten die Leuchten auch seitlich rot (Volvo), was nach der Fahrzeugverordnung nicht erlaubt ist. Deshalb sieht man dann im Stoßfänger seitlich zusätzliche orange Sidemarker. Interessant wird es im Nutzfahrzeugsektor. Mal darauf geachtet, dass bsp die Mercedes-Lkw an den Ecken Blinker haben, die bei eingeschaltetem Licht schwach leuchten und zusätzlich blinken können ? Zusätzlich haben sie in den Hauptscheinwerfern auch Standlichtbirnen verbaut. Ob diese eine Ausnahmegenehmigung haben weiß ich nicht. Das fällt mir täglich auf der Autobahn auf. Und nun aus dem Nähkästchen: Ich fahre einen TransAm, der 1988 offiziell nach D-Land importiert wurde (werksseitig eine Exportversion -km/h anstatt Miles, °C anstatt °F ect). An dem war alles seitlich abgeklemmt. Die Gesetzeslage sieht so aus, dass festgeschrieben ist, dass Fahrtrichtungsanzeiger in einer gewissen Frequenz blinken müssen. Es ist nicht erlaubt: - nur orange Standlichter - oder Sidemarker, die schwach (<21W) leuchten und stärker blinken (21W) - Wechselblinken Wechselblinken funktioniert so: bei ausgeschaltenem Licht blinken der vordere Blinker und die Sidemarker gleichzeitig bei eingeschaltetem Licht blinken der vordere Blinker und der Sidemarker im Wechsel -> so arbeiten die Blinker bei meinem TransAm Nachdem ich meinen Pontiac wieder 'amerikanisiert' habe (Sidemarkerlampen wieder eingesetzt ect.), bin ich auch schon zweimal durch den TüV gekommen. Es ist ein klares amerikanisches Auto, so fiel es wohl nicht so auf ;) Es ist wieder eine Grauzone, die regional gedultet zu sein scheint. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cabkiller Geschrieben 2. Februar 2008 Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 nicht mehr genau welche % ich hab was von 30% im kopf aber wie hier gesagt es hieß damals, man darf 30% der fläche einer scheibe bekleben. deshalb hat man auch viele gesehen die die hinteren scheiben dunkel hatten und nach vorne hin ca nen 10cm breiten streifen runter hatten. aber wer rechnet das aus und wie sinnlos ist sowas? einen kollegen haben sie neulich bei uns angehalten und 3 punkte plus 75€ für aufgebrummt wegen der folie vorne.. kommentar von den grünen (war nen ganz neuer kerl hier bei uns) war noch dazu "hier fahren viele von euch rum und ich kriege euch alle" ... ebenfalls habe ich neulich noch gehört, das man so sicherheitsfolie nun doch kleben darf und die darf einen gewissen sonnenschutzfaktor haben. irgendwas von 20-30%.. muss ja nicht gleich dunkler sein, sondern nur die uv strahlen blockn. das macht schon viel her im sommer auf der ab mit dunklen scheiben vorne^^ aber man munkelt ob es nun wirklich so ist oder nicht... zudem ist eine folie vorne auch ein gewisser schutz gegen einbrecher oder wandalismus. sieht man ja oft, das scheiben eingeschlagen werden aber auch nix geklaut wird.. dann hat man den ganzen salat im auto. so klebt alles an der folie ;) und mal im ernst.. wen stört die folie vorne? ist mal wieder typisch deutschland mit den gesetzten.. man tut damit keinem weh wie z.b. mit nem lauten auspuff oder so.. naja.. egal :D Zitieren ///Mugen 無限 Equipped [biete] alle Teile aus meinem Projekt k24cl9ftw Biete Reflash für Accord 2003-2008 und 2008+ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 2. Februar 2008 Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Weil wir wieder beim Scheibentönen sind Denke, ich habe da schon einmal was dazu gepostet: - 75% Lichtdurchlässigkeit sind Pflicht - Scheiben vorne sind vom Werk aus teilweise 10% getönt (Colorglas) Da dann noch theoretisch 15% über sind, könnte man da eine Folie drauf machen. 15% gibt es aber nicht. Deim KBA ist zu lesen: Die durch das KBA, gemäß der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG), geprüften Sonnenschutzfolien dürfen nachträglich an der Innenseite von Kraftfahrzeugscheiben aufgebracht werden, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind. (Im Regelfall ab B-Säule nach hinten und nicht an den vorderen Seitenscheiben bzw. an der Windschutzscheibe. Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung auf den Scheiben aufgebracht werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die Folie an der Heckscheibe darf nur in Verbindung mit einem rechten Außenspiegel montiert werden. Und dann dieses hier: In Deutschland dürfen nur zugelassene Folien die eine ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) haben in Fahrzeugen verlegt werden. Die ABG Nummer muss auf allen verlegten Folien sichtbar sein. Die Bescheinigung ist mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Personen auch vorzuweisen. Eine Eintragung durch den TÜV ist nicht notwendig. An der Windschutzscheibe darf lediglich ein Blendstreifen angebracht werden der eine Gesamtfläche von nicht mehr als 10% der Windschutzscheibe bedeckt. Auch das Verlegen von "Klaren" Sicherheitsfolien ist an den vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe verboten. Da heute fast alle Autoscheiben vom Werk aus schon eine, wenn auch nur leichte, Tönung haben, dürfen auch diese "klaren" Folien nicht an den vorderen Scheiben verlegt werden. Das sagt eigentlich alles aus. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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