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Verbotenes im Bereich StVZO!!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Da mitlerweile viele Autos serienmässig LED-Kz-Beleuchtung haben fällt das bei einem modernen Auto nicht auf.

 

Von Vorteil ist natürlich , wenn das KZ im dunkeln einigermassen gut angeleuchtet wird.

 

Wenn man nicht sieht, dass es LED-Birnen sind nicht. Aber spätestens bei einem Unfall (auf Holz klopfen ;-)) Könnte dir die Versicherung einen Strick draus drehen.
Versuchen werden sie es dann vermutlich, da hast Du recht...wenn die LEDs überhaupt durch den Gutachter festgehalten wird.

Da ein Standlicht aber in keiner Situation einen Unfall provozieren kann, kann man sich da notfalls leicht zu Wehr setzten.

 

Anders sieht es bei Fahrwerk, Räder, oder Bremsen z.B. aus.

Bearbeitet von Lingi
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Veröffentlichte Bilder

Geschrieben

Stimmt natürlich, das ist wieder ein anderes Thema.

 

Die erlischt theoretisch bei jeder Kleinigkeit, auch wenn dein Auspuff ein Loch hat und das Auto damit im Fahrgeräusch lauter als die zulässigen 74dB ist.

signaturhyxpjnb.jpg
Geschrieben

Sollte ich dies dann beim nächsten Tüv dann lieber ansprechen oder so mal zwischen durch zum Tüv gehen und es gesondert eintragen lassen?

Aus einem bestimmten Winkel wenn man neben dem Auto steht Blendet es aber von vorne nicht. Hätte ich da Chancen beim Tüv?

Und was kostet so eine eintragung?

 

MFG

Geschrieben

Birnen bzw. Lampen die am Fahrzeug verwendet werden dürfen müssen Bauartgenehmigt sein. Heute üblich durch die E-Kennzeichnung. Ich persönlich kenne keine LED-Birnen zum nachrüsten die eine solche E-Kennzeichnung haben im Kfz-Bereich.

Sicher wirst du mal fragen können ob das möglich ist, aber der Aufwand wird sich nicht lohnen bzw. wirds nicht möglich sein led-standlichter usw. eintragen zu lassen.

 

Gruß

 

Tim

Geschrieben

Es gibt aber z.B. komplette LED KZ-Leuchten mit E-Kennzeichen.

 

Hab bei meinem S2000 die vom aktuellen 5er eingebaut.

Das ist natürlich dann kein problem.

 

Beim Standlich gehen halt nur die LEDs mit W5W-Sockel.

Und die gibts nicht mit E-Kennzeichen.

Beim Standlich ist das ganze halt einigermassen affig.

Denn das soll ja nur weiss leuchten...und wenns das tut interessiert sich i.D.R auch keiner weiter dafür...

signaturhyxpjnb.jpg
  • 1 Jahr später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo auch,

 

Hätte da gern auch mal ein Problem und zwar wollte ich gern ne Invidia Auspuffanlage unter unseren S2000 hängen nur bei der Anlage die ich eigentlich in Aussicht hatte steht dabei "Keine StVO- Zulassung. Eine Eintragung in den Zulassung Fahrzeugschein ist per Einzelabnahme möglich.. " und dieser Satz verirrt mich etwas... Wenns doch eingetragen ist denk ich wärs ok oder doch nicht ? Wär nett wenn mich jemand da etwas aufklären könnte ;)

 

Hier mal die Anlage

Bearbeitet von frantic

Honda Accord 2.2 CN2 Sport - Verkauft

Honda Accord 2.4 CU2 Type S - Aktuell

 

Honda S2000 - zum Cruisen im Sommer:D

Geschrieben

du hast es schon richtig verstanden. Wenn es per Einzelabnahme eingetragen ist, dann kannst du in Ruhe damit rumfahren.

Also du musst zum Tüv mit den vorhandenen Papieren (am besten wäre ein Vergleichsgutachten) und die tragen das dann ein wenn alles sitzt und passt.

Geschrieben
Seit letztes jahr sind Eintragungen von Auspuff anlagen sowas von streng Hochgeschraub wurden das es ziemlich ziemlich schwer geworden ist sowas einzutragen.Ich gehen davon aus das du sowas gar nicht mehr eingetragen bekommst ausser du hast Vitamin B beim Tüv;) am besten klapper alles deine tüv prüfstellen ab in deine nähe bevor du sowas kaufst;)
  • 2 Monate später...
  • 7 Monate später...
Geschrieben

Hallo hab auch mal ne Frage bzgl Eintragung/Kontrolle

 

Und zwar hab Ich meinem Tourer jetzt die englische Rückleuchte gegönnt.

 

hab auch schon eine Rot leuchtende Chrom Birne bestellt und verbaue das ganze demnächst Übergangsmäßig. (Ich weiß dad dad nich so legal is mit ner roten oder gar einer chrom-rot Birne)

 

Ziel ist eigentlich zwei Rückfahrscheinwerfer zu haben und die NSL zu versetzen.

 

Idee sind hier die unteren Reflektoren an der Schürze

 

Höhe zur Fahrbahn müsste passen.

 

Verbauen würde Ich dann die hier:

 

http://www.ebay.de/itm/Klare-LED-NSL-Nebelschlussleuchte-Dodge-Ram-Durango-Challenger-Chevrolet-Camaro-/360797348687?pt=Autoteile_Zubeh%C3%B6r&hash=item540132a34f

 

oder

 

http://www.ebay.de/itm/1-LED-RUCKFAHRSCHEINWERFER-MIT-TUV-NEBELSCHLUSSLEUCHTE-RUCKFAHRLEUCHTE-12V-24V-/251393072865?pt=Nutzfahrzeugteile&hash=item3a8831dee1

 

damit das ganze aber schick aussieht sollen die unter die Reflektoren kommen.

 

dh. also hinter dem Reflektor wird für die NSL ausgefräst, die NSL eingesetzt und dann der

Reflektor wieder draufgeklebt

 

das der Reflektor durchscheinend is wissen wir ja auch

 

sollte rein von der Funktion her funzen

 

aber die ganzen e-Prüfzeichen und so sind ja meist auf dem Glas der NSL und das sieht ja keiner

 

da die Frage geht oder geht nicht oder bessere Vorschläge

 

mkg

Manu

Geschrieben

Hier meine Lösung zwecks UK Rückfahrleuchte und Nebelschlusslicht.

Habe dazu die OEM Reflektoren genommen, auseinander mit ner kleinen Fräse gefräst, LED Band (ROT) drunter gelegt, wieder mit Scheibenkleber verklebt. Muss nur noch Stecker dran, zum Kabel von der Nebelschlussleuchte verlegt werden und miteinander Verbunden werde.

 

http://i40.tinypic.com/2nr32iw.jpg

 

http://i44.tinypic.com/1760s7.jpg

 

http://i42.tinypic.com/xp0dgi.jpg

 

http://i40.tinypic.com/15wkn0p.jpg

 

http://i41.tinypic.com/15mjx8y.jpg

"Oh man,

meine Karre ist von diesen elenden Drecksviechern angeschissen worden."

 

"Vögeln"?

 

"Später gerne.

Muss jetzt erstmal mein Auto waschen."

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Erstmal wachsen Birnen an einem Baum !!!

 

Das Problem wird nicht sein das man keine rote Lampe darf sondern eher das die Lampe keine Zulassung als NSL bzw. überhaupt keine Zulassung hat.

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