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kaefergarage.de
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Der 2008 für die 8. Accord-Generation lancierte Turbodiesel 2.2 i-DTEC (Intelligent Diesel Technology) bringt hohe Leistungen mit tiefen Emissionswerten in Einklang. Er gehört zu den ersten Motoren, der die Vorschriften der ab Ende 2009 gültigen Euro-5-Norm erfüllt. Funktionsweise Der kompakte und leichte 4-Zylindermotor 2.2 i-DTEC mit Turbokompressor mit variabler Geometrie besitzt eine mehrstufige Common-Rail-Einspritzung (Einspritzdruck 1800 bar). Die Piezo-Injektoren gewährleisten eine äusserst präzise Steuerung des Verbrennungsvorgangs. Dank einer neuartigen Abgasrückführung sowie einem zur besseren Verbrennung der Mikropartikel nahe am Motorblock eingebauten Partikelfilter konnten auch die Kohlenwasserstoffemissionen beträchtlich reduziert werden. Mit seiner innovativen Technologie verfügt der 2.2 i-DTEC über beruhigende Reserven gegenüber den Grenzwerten der Euro-5-Norm. Vorteile Leistung: 150 PS bei 4000 U/min Drehmoment: 350 Nm bei 2000 U/min Beschleunigung: 0/100 km/h in 9,8 Sek. Höchstgeschwindigkeit: 212 km/h Treibstoffverbrauch in gemischtem Zyklus: 5,7 l/100 km (Accord Sedan, Schaltgetriebe) CO2-Emissionen in gemischtem Zyklus: 150 g/km (Accord Sedan, Schaltgetriebe) Energieeffizienz-Kategorie: A Quelle: Honda.ch
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Und seit heute darf man Waren im Wert von 430 Euro mit bringen :) Gerade im Radio gehört Noch eben zwei Bestätigungen hingehämmert: http://reisen.t-online.de/c/16/83/29/76/16832976.html http://www.lonelyplanet.de/news/63EC1C1B0F79451EB12073236F2E2C2E.htm
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Hi ! Dein CE2 erinnert mich sofort an den meiner Eltern. Selbe Farbe, auch dunkle Scheiben hinten und AHK. Nur andere Felgen :)
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„Sonn- und Feiertags-/Ferienfahrverbote in Deutschland“ In vielen Staaten Europas besteht an Sonn- und/oder Feiertagen. In Deutschland sieht die Straßenverkehrsordnung (§ 30 Sonn- und Feiertagsfahrverbot) und die Ferienreiseverordnung Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge vor. Sonn- und Feiertagsfahrverbot Wann gilt es? An Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr. Feiertage im Sinne des § 30 StVO Absatz 3 sind: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen, Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, 1. und 2. Weihnachtstag. Wo gilt es? Für das gesamte Straßennetz in Deutschland. Ferienreisefahrverbot Wann gilt es? An allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 Wo gilt es? In Deutschland auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen. Die betroffenen Straßen sind in § 1 der „Verordnung zur Erleichterung des Verkehrs auf der Straße“ veröffentlicht (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ferreisev_1985/gesamt.pdf) Sonn- und Feiertagsfahrverbot und Ferienreisefahrverbot Welche Fahrzeuge sind betroffen? Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit Sattel-Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t Kombinationen nach Art von Sattelkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Personenkraftwagen, die aus steuerlichen Gründen als Lastkraftwagen zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers auch dem Fahrverbot. Welche Fahrzeuge sind befreit? Fahrzeuge von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist Fahrzeuge des öffentlichen Straßendienstes der Verwaltung Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden Folgende Fahrzeugarten:Zugmaschinen, die bestimmungsgemäß ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen Sattelzugmaschinen ohne Sattelanhänger Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4 fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt selbstfahrende Arbeitsmaschinen Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs-, Film-, Rundfunkübertragungsfahrzeuge) Diese Zusammenstellung der Fahrzeugarten beruht auf vorliegenden Informationen, die von einigen Straßenverkehrsämter herausgegeben wurden. Im konkreten Einzelfall wird eine Abstimmung mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt dringend empfohlen. Welche Verkehre sind ausgenommen? kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr) die Beförderung vonfrischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, leichtverderblichem Obst und Gemüse, Leerfahrten, die im Zusammenhang mit diesen Fahrten stehen Wegen der vielen Zweifelsfragen aus der täglichen Praxis der Unternehmen und auch der Kontrollbehörden hat das Bundesverkehrsministerium aufgelistet, welche Lebensmittel als frisch oder leichtverderblich im Sinne der StVO anzusehen sind: 1. Frische Milch und Milcherzeugnisse: Rohmilch, Vorzugsmilch, Vollmilch, teilentrahmte (fettarme) Milch, entrahmte Milch und Werkmilch gelten als frisch, wenn sie gekennzeichnet sind als "Rohmilch", "Vorzugsmilch", "pasteurisiert" oder "hocherhitzt"; sie gelten als haltbare Produkte, wenn sie gekennzeichnet sind mit "ultrahocherhitzt, "sterilisiert" oder "H" + Milchsorte. Frische Milcherzeugnisse: Erzeugnisse aus Sauermilch, Joghurt, Kefir, Buttermilch, Sahne, Milch- oder Molkenmischungen sowie Frischkäse und Frischkäsezubereitungen gelten als frisch, wenn die Kennzeichnungshinweise keine Angabe der Wärmebehandlung enthalten; sie gelten als haltbare Produkte, wenn sie gekennzeichnet sind mit "ultrahocherhitzt", "sterilisiert", "wärmebehandelt" oder "H" + Produktbezeichnung. Milch, Milcherzeugnisse und Milchrückstände zu Futterzwecken bei Erzeugerbetrieben gelten immer als frisch. 2. Frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse Als frisch gelten frisches Fleisch (nicht jedoch in tiefgefrorenem Zustand), frische Fleischerzeugnisse (das sind alle ständig kühlbedürftigen Fleischerzeugnisse). Als nicht unter den Begriff "frisch" fallende Fleischerzeugnisse sind folgende nicht kühlungsbedürftige Produkte anzusehen: länger gereifte (schnittfeste) Rohwürste (z.B. Salami), länger gereifte Rohware (z.B. Rohschinken) 3. Frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse Als frische Fischerzeugnisse gelten ganze oder bearbeitete Fischerzeugnisse (einschließlich Vakuumverpackung und Verpackung unter Schutzglas), die lediglich gekühlt sind. Bearbeiten sind Tätigkeiten wie Ausnehmen, Köpfen, Zerteilen, Filetieren und Zerkleinern, die die Fischerzeugnisse in ihrer anatomischen Beschaffenheit verändern. Als frisch gelten weiterhin lebende Muscheln, lebende Fische aus Aquakultur, Krebs- und Weichtiere, sofern sie nicht unter den Begriff "frische Fischerzeugnisse" fallen, da sie bereits an Bord gekocht wurden (beispielsweise Krabben), sonstige Fischerzeugnisse, die in mikrobieller Hinsicht leicht verderblich sind und deren Verkehrsfähigkeit nur bei ständiger Kühlung erhalten werden kann. Dies sind z.B. Feinkostsalate mit Fischerzeugnissen ohne Konservierungsstoffe. Nicht als frisch gelten: Anchosen, Marinaden, Räucherfischprodukte, pasteurisierte oder sonst haltbar gemachte Erzeugnisse. 4. Leichtverderbliches Obst und Gemüse Darunter fallen alle Arten von Obst und Gemüse (verpackt und unverpackt) sowie Frühkartoffeln (Kartoffeln, die unmittelbar nach ihrer Ernte in der Zeit vom 1. Januar bis 10. August verladen werden). Fruchtsäfte, Fruchtkonzentrate, Fruchtpüree, Obstpulpe und Obstmark sind unter der Voraussetzung eines sachgemäßen Transports nicht als leichtverderblich einzustufen und unterliegen daher dem Sonntagsfahrverbot. Wer erteilt Ausnahmegenehmigungen? In dringenden Fällen können Ausnahmen (Einzelausnahmen für einen bestimmten Tag oder Dauerausnahmen für einen längeren Zeitraum) erteilt werden. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Die Ausnahmen müssen getrennt für das „Sonn-und Feiertagsfahrverbot“ und für das „Fereienreisefahrverbot“ beantragt und begründet werden, da Beurteilung nach unterschiedlichen Kriterien erfolgt. Folgende Gründe können für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung maßgebend sein: Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- und Genussmitteln und Getränken Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren (auch mit Anhänger) Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten Beförderung von Brieftauben mit Spezialfahrzeugen zu den Auflassplätzen Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten, Musikinstrumente) Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Nord Westfalen. Die Merkblätter enthalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl Sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Für Fragen und weitere Informationen zum Thema „Sonn- und Feiertags-/Ferienfahrverbot“ können Sie sich wenden an: Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sentmaringer Weg 61 | 48151 Münster Ansprechpartnerin: Christiane Leißing Telefon 0251 707-329 | Telefax 0251 707-383 Ansprechpartnerin: Beate Schleicher Telefon 0251 707-208 | Telefax 0251 707-376 E-Mail verkehr@ihk-nordwestfalen.de Stand: April 2006 Quelle: http://www.ihk-nordwestfalen.de/verkehr_logistik/bindata/Merkblatt_fahrverbote.pdf
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Schönes Blau ! Willkommen !
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Jaja... das ist mir auch schon passiert. Manchmal nervt es
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Wie bekomme ich die Riemenscheibe runter ?
kaefergarage.de antwortete auf Atomict's Thema in Accord CC & CE (Bj. 91-98)
Ich hatte das schon bei vielen Honda gemacht (CRX, CIvic, Accord) und noch nie Werkzeug eingebüßt. Selbst mit Gang einlegen und Handbremse ging das bei mir. Sollte nicht das Problem sein ;) -
Honda Accord CA5 Schaltplan
kaefergarage.de antwortete auf Ludwig90's Thema in Accord "Oldy" & CA & CB (Bj. 86-94)
Na, die angehängte Datei von kardynau sollte helfen :) - auch wenn es für RHD ist scheint es identisch. Viel Erfolg ! -
Naja. Nach Deutschland bekommt man eigentlich alles. Momentan kostet ein Container zwischen 1200-1900 Euro. Je nach dem, wieviele Autos rein gehen. Ich habe schon mehrmals hier gelesen, dass Honda Fugel in Chemnitz (?) öfter Acura kommen lässt. Denke hauptsächlich Neuwagen. Wie es mit Gebrauchtwagen ausschaut weiß ich natürlich nicht. Ansonsten gibt es genügend Firmen, die einem den ganzen Zoll-/Impostkram abnehmen. Da müsste Dir Google weiterhelfen können. Ich für meinen Teil würde in die Staaten fliegen udn mir selbst ein Auto aussuchen und danach die Firma beauftragen, genau das Auto zu bringen. Ansonsten läuft man ja Gefahr, etwas zu bekommen, was man sich anders vorgestellt hat. Technische Daten würde ich schlichtweg auf acura.com nachsehen (ob sie noch die älteren Modelle haben bezweifel ich aber) oder bei ebay.com das entsprechende Modell suchen um mal einen Überblick zu bekommen, was Dir vorschwebt, was Du magst, um Dich einfach für ein bestimmtes Modell festzulegen. Danach empfehle ich Dir die Website http://www.autotrader.com. Da sind Privat- wie auch Gewebeanzeigen geschaltet. Subere Suchfunktion etc. Am Anfang musst Du eine US-Postleitzahl (ZIP-Code) eingeben, um überhaupt darauf zugreifen zu kommen. Wähle Acura in dem Dropdown-Menü aus und tippe einfach 90210 ein und es kann los gehen. Bei der Suche gibst Du dann bei dem Dropdown-Menü "Search Area within" Any Distance ein, so bekommst Du den kompletten Markt angezeigt. Du kannst gleich mittels Eingabe von Baujahr und Preis ordentlich auf deine Wünsche eingrenzen. Dort kannst Du dann schmökern. Einige Händler bieten sogar den Transport zu Bsp dem nächsten Hafen etc an. Denke aber der Weg zu einen Importeur in D-Land kann Dir die ganze Geschichte abnehmen.
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Honda Accord CA5 Schaltplan
kaefergarage.de antwortete auf Ludwig90's Thema in Accord "Oldy" & CA & CB (Bj. 86-94)
Dachte ich mir schon. Es ist ohne Stromlaufplan (welchen ich leider nicht habe) schwierig. Wenn Du die Lichthupe betätigst, hört man das Klicken ja unter dem Kombiinstrument. Dort sollte doch auch das Relais für die Scheinwerfer sitzen. So ist es zumindest bei meinem 1996er Aerodeck. Hast Du die Kabelfarben schon erörtern können (beim Lenkstockhebel reinigen o.ä. ? Eins fällt mir gerade noch ein: mein Aerodeck hat zumindest noch im Motorraum Hauptsicherungen und diverse Relais (beifahrerseitig verbaut). Vielleicht ist da etwas dabei ? Und ja: alle Lampen gehen mit der Lichthupe an [EDIT] Im Anhang habe ich mal einen Auszug aus dem AMERIKANISCHEN Modell beigefügt. Dieser hat aber Klappscheinwerfer wie der Prelude. Vielleicht hilft es ein wenig weiter ? Service Manual - Honda Accord (1986).pdf -
Honda Accord CA5 Schaltplan
kaefergarage.de antwortete auf Ludwig90's Thema in Accord "Oldy" & CA & CB (Bj. 86-94)
Hallo und willkommen ! Ich hatte auch mal einen CA5. Die sind richtig selten geworden und ich finde es mehr als gut, dass dein Vater den Wagen behalten möchte. Zu deinem Problem: Ist mir schon bissi peinlich, zu fragen, ob Du die Sicherungen gecheckt hast !? Funktioniert denn hinten auch nichts ? -
Pitty`s CB7
kaefergarage.de antwortete auf Pittys CB7's Thema in Accord "Oldy" & CA & CB (Bj. 86-94)
Sicher. Weg damit -aber in erreichbarer Nähe ;)- und natürlich haben wir uns lieb -
Gerüchte über den neuen S2000 für das Jahr 2008
kaefergarage.de antwortete auf EH9 Daddy's Thema in HONDA-News
Man munkelt über einen 2.5er und eben den 3.5er wobei die Diskussion in USA lieber maximal einen 2.5er haben wollten mit Aufladung - um Gewicht zu sparen und eben die hondatypische Drehfreudigkeit zu haben -
Gerüchte über den neuen S2000 für das Jahr 2008
kaefergarage.de antwortete auf EH9 Daddy's Thema in HONDA-News
Und weil der so cool aussah und nicht schlecht hier ankam, gibts was 'fertiges' Hoffe der kommt so: http://files.homepagemodules.de/b36313/f90t2457p3000510n1.jpg Quelle: http://autocar-show.blogspot.com/2008/07/rendered-speculation-2010-honda-s2000.html -
Es gibt was Neues und: so muss ein NSX aussehen ! http://www.kaefergarage.de/smilies/homersabber.gif http://files.homepagemodules.de/b36313/f121t2143p2999856n2.jpg http://files.homepagemodules.de/b36313/f121t2143p2999856n3.jpg BAUEN !! Quellen http://www.autoexpress.co.uk/news/autoexpressnews/225363/next_nsx_set_for_supercar_battle.html http://jpcnews.blogspot.com/2008/07/rumours-n-renderings-2010-nsx.html
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Accord Crossover - Offizielle Bilder Seite 2
kaefergarage.de antwortete auf GOAT's Thema in HONDA-News
Der US-Accord als Tourer, bisschen hoch gesetzt - toll :)) Als reiner Kombi: wäre noch toller :D! ...eingedeutscht - von mir: http://files.homepagemodules.de/b36313/f90t2895p3000178n3.jpg http://files.homepagemodules.de/b36313/f90t2895p3000178n2.jpg Hier noch ein größeres Bild von Vorne: http://files.homepagemodules.de/b36313/f90t2895p3000178n1.jpg -
Fragen/Probleme rund um die Signatur
kaefergarage.de antwortete auf Hondafahrer1983's Thema in Probleme mit dem Forum - Lob Kritik Vorschläge
Danke ! Danke, dass ich wieder ein Lächeln im Gesicht haben darf. Ich amüsiere mich gerade. Darum hab ich doch das hier geschrieben ;) Höhe ist der Punkt. Die Höhe, ok ? Vielleicht hast Du eine Leerzeile dazwischen ? Ich finde: sie geht. Deine Signatur ist 'unauffällig' und nicht aufdringlich präsent - spielt sich nicht in den Vordergrund. So soll es sein. -
Pitty`s CB7
kaefergarage.de antwortete auf Pittys CB7's Thema in Accord "Oldy" & CA & CB (Bj. 86-94)
http://www.kaefergarage.de/smilies/aufsmaulgelb.gif Also manche müssen immer provozieren... Ich halte ein Auge darauf ! Das ist ein Versprechen. Es passiert immer wieder das ich solche Zeilen schreiben muss: Jeder, aber auch jeder kann mit seinem Auto machen, was er für richtig hält ! Demjenigen, dem es nicht passt braucht ja nicht mit zu lesen, oder ? Ich selbst bin ein CB-Liebhaber, weil ich selbst schon zwei vor meinem Aerodeck hatte. Die Form ist einfach zeitlos. Ich beobachte, wo die Reise mit dem Auto hin geht aber mecker ich immer herum, wenn mir was nicht passt ? Nein. Also. Einfach mal wegsehen und gut. Man braucht nicht immer seinen Senf dazu geben. Und Du, Pitty´s CB7, lass dich nicht provozieren. Auf manch geschriebenes Wort einfach nicht eingehen ;) Mach so weiter, wie Du es für richtig hälst. Den Civic finde ich zumindest nicht so schlimm. Verhunzt ? Also bitte... http://www.kaefergarage.de/smilies/modhatgesprochen.gif -
Fragen/Probleme rund um die Signatur
kaefergarage.de antwortete auf Hondafahrer1983's Thema in Probleme mit dem Forum - Lob Kritik Vorschläge
Der Thread ist ja mal gar nicht so verkehrt, den Einen oder Anderen auf die BOARDREGELN hinzuweisen: Mehr Details und Auslegungen kann man den Boardregeln unter: https://www.accordforum.de/showthread...werk-6975.html entnehmen. Ich habe mal zwei Bilder gemacht, um eine Einschätzung zu bekommen: - maximal 1 Bild/Banner 468 x 60 Pixel mit max 20 KB und 1 Zeile weiteren Text bei normaler Schriftgröße http://honda.kaefergarage.de/460x60.jpg >>Hier kann dann noch eine Zeile mit Text stehen (Size 2 = normal) - maximal 1 Bild mit 468 x 100 Pixel Höhe ohne weiteren Text http://honda.kaefergarage.de/468x100.jpg - In Zeilen (Size) maximal: Zeile 1 Zeile 2 Zeile 3 Zeile 4 Zeile 5 Zeile 6 bis: Zeile 1 Zeile 2 Zeile 3 So groß sind sie nach den Regeln, wobei ich die Breite nicht allzu kritisch sehe (solange man nicht quer scollen muss!). Es gibt viele Signaturen, die nicht den Regeln (vor allem krass in der Höhe) entsprechen und das lege ich jedem mal ans Herz: begutachte mal kritisch die eigene Signatur und gehe in dich, ob es denn nötig ist, 1/2 Seite als Signatur zu haben. Diejenigen, die auffällig aus dem Rahmen fallen, werden von mir direkt und ohne Scham angeschrieben. Also: jeder mal an die Nase packen ;) Danke ! Es grüßt Christian -
Fragen/Probleme rund um die Boardsuche
kaefergarage.de antwortete auf flow's Thema in Probleme mit dem Forum - Lob Kritik Vorschläge
Ich glaube, so einfach ist die Forensoftware nicht gestrickt. Wenn Du zB eine PN schicken magst, tippst Du den UserName ins Feld und die Software ergänzt auch aus der Nutzerdatenbank. Dann kannst Du auch per Klick den richtigen Nick ensetzen. -
Sitzschienenverlängerung
kaefergarage.de antwortete auf FarinH77's Thema in Accord CG & CH & CL3 (Bj. 98-03)
Hallo ! Hast Du mal nach Firmen gesucht, die Behindertenumbauten machen ? Die können Dir vielleicht weiter helfen -
Ja, leider ! Ein spitzen Auto mit zu wenig publicity. Der Marktanteil gesamt ist eh zu gering und man kann froh sein, wenn überhaupt mal ein Honda im Vergleichstest auftaucht. Ist echt traurig :(
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Unterbodentuning!
kaefergarage.de antwortete auf Danny's Thema in Accord CL7/9 & CM & CN (Bj. 03-07)
Mein Käfer hat einen glatten Unterboden :D Aber Spaß bei Seite... Die oben geschriebenen Argumente ziehen voll. Ich denke man merkt das garnicht. Würde mich mal interessieren: hat mal jemand den Insight von unten angeschaut ? Ist der verkleidet, weil er ja so Spritsparend ist ?? -
Frostschutz auffüllen / ablassen, wie ???
kaefergarage.de antwortete auf barbar's Thema in Accord CG & CH & CL3 (Bj. 98-03)
Meine ich auch !? Da sollte so eine Kunststoffflügelmutter sitzen (motorseitig unten)