Zum Inhalt springen
Werbung - Warum schalten wir Werbung?
Unterstütze per PayPal

kaefergarage.de

Super-Moderator
  • Gesamte Inhalte

    2.450
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von kaefergarage.de

  1. Normal kostet eine Abnahme (bei vorliegendem Teilegutachten) um die 80 Euronen. Egal wieviel man eintragen möchte. Wenn der Aufwand höher ist, kann das auch mehr kosten. Bei Einzelabnahmen nach §21 werden die Preise gestaffelt. Klick mich Zitat TüV Süd: In der Praxis bleiben die Behörden aber in der Preisgestaltung moderat. Einige Beispiele: pro Ausnahmetatbestand: 50 € bis 3 Ausnahmetatbestände: 100 € über 3 Ausnahmetatbestände: 150 € Der §19 (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis) ist da schon viel teurer.Alleine ein Abgasgutachten kann ruck zuck 1800 Euronen kosten und das macht für Niedersachsen beispielsweise nur Hannover. §19 StVZO
  2. Nen Civic mit Stufenheck Wenn ich den sehe, erinnert er mich immer an einen aus meiner ehemaligen Kreisstadt: der fuhr immer mit einem Tandemachsanhänger durch die Gegend. Immer wenn er mal solo daher kam, wunderten wir uns (mein Bruder und ich) und fragte uns, ob er nichts vergessen habe ;) Mein Bruder hat auch so ein Unikat: auch 90PS mit Schaltgetriebe und Choke, sogar die selbe Farbe, nur als Hatchback (3türer) Ich mag das Einfache - darum hab ich auch alte Hondas und die Käferchen. Wo nichts ist, kann nichts verrecken !
  3. Heute habe ich nochmal mit TSS telefoniert, sie schicken mir was... Ich hatte den auch bei eBay gekauft. Schau aber, dass Du die Kombination mit dem ESD eingetragen bekommst. In dem Teilegutachten steht, dass er mit Serientöpfen eingetragen wird. Das wird bei dir interessant. Für die Dichtungen kanst Du auch nochmal 114 Euro rechnen - inkl. neuen Krümmerschrauben und den Schrauben zum Kat mit den Federn. Dichtung zum Kat: 18,90 Krümmerdichtung: 44,45 8 Muttern: 18,90 2 Schrauben zum Kat: 13,74 zzgl. Märchensteuer.....
  4. Der CE hat auch 4x114,3 Den selben Lochkreis hat auch der Volvo V40, Mitsubishi (welche Modelle hab ich gerade n icht auf der Pfanne), Nissan Primera, Hyundai, Renault... Die Räder vom Volvo V40 passen supergenial auf den Aerodeck. Meistens stehen sie genau bis zur Radlaufkante. Satt im Radkasten eben. tipp: geb bei der Suche von eBay einfach mal 114,3 ein und dann siehst Du, welche Felgen es so gibt :) http://i8.ebayimg.com/05/i/000/92/3a/981e_1_b.JPG http://i4.ebayimg.com/04/i/000/94/8a/fc7d_12.JPG http://i18.ebayimg.com/02/i/05/ef/9c/ff_1_b.JPG
  5. Du hast auch diesen Krümmer bestellt ? Das Problem hast Du erkannt. Es ist ein Teilegutachten und somit einzutragen. Ich habe mit TSS telefoniert und warte seit 14 Tagen auf eine Bescheinigung, dass der Krümmer für den CE2 mit der EG-Betr Nr. e11*93/81*0036*00 passend ist. Nachdem nun 14 Tage vergangen sind, rufe ich kommende Woche nocheinmal an und schicke ihnen eine mail, wie der TüV Nord sich das vorstellt. Nämlich: Vergangenen Dienstag war ich beim TüV Nord und der hatte mir gesagt, ich solle bei dem Ingeneur (der auf dem Teilegutachten steht) anrufen und eine Korrektur verlangen. Das tat ich ja eine Woche zuvor nach Einbau und der Ingeneuer sagt, dass muss der Hersteller machen. TSS wollte mir ja was schicken, was eben bisher nicht eintraf. Deshalb telefoniere ich. Der TüV-Mann (ein netter, hilfsbereiter Mann) sagte mir, es reiche eine Bescheinigung vom Hersteller - und wenn es ein PDF-Dokument ist. Ich werde TSS anrufen und sie bitten, mir so ein PDF-Dokument zuschicken. Sobald ich es habe, verlinke ich es hier. Nochwas zum fahren ohne Betriebserlaubnis: Nachdem der Krümmer eingebaut ist und die Betriebserlaubnis erloschen ist, besteht ja die Gefahr, bei einem Unfall auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der TüV Prüfer sagte mir aber, dass man das nicht so sehen kann, da der Fall eindeutig ein Versäumnis des Herstellers ist und somit der Mangel nicht auf mich abzuwälzen ginge. Der Sachstand ist ganz klar.
  6. Nein, leider nein. Ich habe den Eindruck, dass ich einer der ganz wenigen bin ohne Klimaanlage :( Aber nachdem der Wagen so schnittig ist, kann man auch bei 130 noch das Dach offen lassen. Das ist schon gut so. Klar, Klima wäre angenehmer, aber was soll man machen ? @CE 2 Soviel ich weiß, gibt es da keine Reparaturbleche - außer sicher bei Honda. Aber wer will die Preise schon bezahlen ?
  7. Genau :) Meine Eltern kauften sich vergangenes Jahr den Aerodeck, ich habe meinen schon seit 2001. Die verspiegelten Scheiben im Kofferraumabteil waren serienmäßig bei manchen Modellen. Ich hab sie leider nicht. Meistens hatten diese Modelle Klimaanlage - was meiner ja nicht hat, aber der Rote meiner Eltern. Ich komme aus Osnabrück. Ursprünglich aus Sigmaringen.
  8. Das ist echt übel ! Ich wünsche euch beiden die Gesundheit zurück und das ihr an das Geld kommt !
  9. Lustig - das IST der Wagen meiner Eltern :)
  10. Bisher war es doch so, dass solche Konzepte immer sehr sehr ähnlich in die Produktion gingen. Siehe nur S2000 oder der aktuelle Civic Und Honda wird ganz deutlich sportlicher ! Sehr schön :) Könnte der Tourer auch eine Portion vertragen.
  11. Diese Verknüpfung zu Honda ist ja äußerst interessant ! Dann ist ja alles klar.. Nebenbei: Copyright heißt nichts anderes als Urheberrecht oder Verlagsrecht - nur englisch eben ;). Gilt also genauso in D-Land und: ja, das www ist eine reine Geldquelle für miese Rechtsanwälte.
  12. Du hast ja eine tolle Farbe :D Ist ja interessant, dass deiner (leider Gottes) durchgerostet ist. Da hab ich bei meinem noch garnichts gefunden. Hast Du schon einen Kotflügel ? Ich habe noch einen originalen zu Hause liegen. Ich hatte mal einen Unfall mit einer Straßenbahn und kaufte beide neu. Es stellte sich heraus, dass der Rechte noch in Ordnung ist. Nun liegt er so rum - immernoch in der originalen Verpackung (vom Zulieferer). [EDIT] Wenn Du den Kotflügel abbaust, könntest Du mal eine Schritt-Für-Schritt-Anleitung posten ? Ich hab nämlich noch garnicht geschaut, wie der ganze Kram vorne weg geht. Ich hab nämlich ein Masseproblem und sollte vorne links kontrollieren, ob es daran liegt - sonst liegts unter dem Armaturenbrett :( ESD würde ich schauen, ob man den von Tourer zurechtbauen kann. Das wäre mal was - beidseitig Dachantenne würde ich wohl so wie BMW machen. Das sieht cool aus und Du könntest so auch ein Navi integrieren oder TV-Antenne ?
  13. Ja. Diese Lösung gefällt mir halt (noch) nicht so. Diese Gedanken habe ich schon lange - möchte mich aber nicht daran gewöhnen. Der originale Krümmer wird jedenfalls geschweißt und erst mal behalten. Welche EG-BG-Nr hat dein CE2 ? Die selbe wie meiner ?
  14. Ohohoh... Paß bloß mit den Bildern auf (Copyright). Ohne Genehmigung des Eigentümers darfst Du die nicht verwenden und die Ähnlichkeit zu Honda Deutschland ist verblüffend. Ich musste erst mal ins Impressum schauen, wer das ist. Allein schon der erste Eindruck vermittelt ganz klar Honda. Kein Thema, mir gefällts, aber das ist ein ganz heißes Eisen, was Du da auf die Beine gestellt hast. Was auch im Impressum bezüglich des Copyrights steht, reicht nicht ganz. Zu jedem Bild ect. was verwendet wird, musst Du die Erlaubnis des Besitzers einholen und das auch auf jeder Seite (in dem das Bild ect verwendet wird) kenntlich machen. Die ganzen Bilder beispielsweise der Prototypen liegen erkenntlich durch den Pfad auf deinem Webspace. Heißt: kopiert, abgelegt und veröffentlicht. Da fehlt der Copyright-Hinweis besonders deutlich ! Ließ dir bei wikipedia die Copyright-Bedingungen einmal durch, wenn Du nur ein Bild hochladen magst, was Du alles liefern musst. Und so ist es überall im www. Pass bloß auf, dass Du da keinen Ärger bekommt, da allein schon von der Optik die Verknüpfung zu Honda gegeben ist und alles was darin zu lesen bzw. sehen ist, wird dadurch unweigerlich mit der Marke Honda in Verbindung gebracht. Da kann es ruckzuck zu einer Abmahnung kommen ! Alleine schon der Name 'hondanews.de' wird sofort mit Honda in Verbindung gebracht. Leider kenne ich mich da aus - und bei meiner website war es nicht so 'offensichtlich' !
  15. Unfälle sind immer doof. Du hattest wohl Glück und es ist nicht viel (überschaubar) kaputt. Ich denke auch, dass da nichts verzogen ist. Ich teile die Meinung mit den Usern hier: für 1000 Euro nie im Leben. Herrichten ! Ich hatte meinen CE2 auch schon verunfallt: Straßenbahn traf mich vorne links, Vorderbau war um 15 cm nach rechts gedrückt (stellte sich nachher raus, sah man aber schon - Spaltmaße und so) und das ging recht gut zu richten wie Du in meiner Signatur siehst. Mein Unfall wurde 2002 mit 7500 Euro beziffert, der Wert damals nicht weniger. Ich ließ ihn herrichten - würde ich heute wieder tun. Also: deiner hat einen weitaus kleineren Schaden davon getragen und ist es schon allein durch die geringe Laufleistung wert, gerichtet zu werden !
  16. Und einen Sieg für HONDA !!
  17. Man darf sich einen Auspuff solange selbst zusammenbrutzeln, solange man die ORIGINALauspufftöpfe und KRÜMMER aus dem Fahrzeug verwendet. Was zwischen den Schalldämpfern liegt (welche Art von Rohr, welcher Durchmesser) ist völlig egal. Beispiel: ein Freund von mir baute einen Diesel in einen 911 (keine Fragen, das war 1996 und der Diesel war ein -damals- Umbau auf Speiseöl, welchen er auch patentieren ließ !). Das Getriebe war dem Prüfer egal. Die Tüpfe mussten original vom VW-Spender sein 2. Beispiel: ich hatte einen Käfer mit Alfasud-Motor (72 PS, Wassergekühlt). Bei dem hingen auch die zwei originalen Schalldämpfer drunter. Bei ihm war selbst der Krümmer selbst zusammengeschweißt
  18. Außer das er sehr sehr laut wird und die Betriebserlaubnis erlischt wird es keinen (menschlich) meßbaren Unterschied bringen. Da muss schon ein Prüfstand her... Geh mit deinem Kumpel auf eine abgesperrte Strecke und testet es einfach. 0,1 Sekunde ist schon das winzige Schleifen lassen der Kupplung...
  19. Schlicht und einfach: Schwachsinn. Da möchte ich mal die Rechtsgrundlage für diesen geistigen Dünnschiss sehen
  20. Jeder Benzinmotor bekommt die grüne Plakette ab Euro2. Das ist einfach. Nur bei den Diesel wird nach Schadstoffausstoß unterscheiden (rot-gelb-grün) Momentan ist es aber so, dass Euro 1 keine Plakette bekommt (völlig unverständlich). Da wird noch verhandelt (ADAC und Co) dass die auch die Plakette bekommen sollen. Auch werden Sonderregelungen für Anwohner verhandelt. Bei Pendlern ist man sich auch nicht sicher, ebenso Lieferanten, Busse und so weiter. Da werden noch einige Ausnahmeregelungen fallen.
  21. ... und ich habe an meinem Ami (Exportmodell) folgende Beleuchtung: Licht an: vorne seitlich orange (i.O.) hinten seitlich rot (n.i.O.) vorne nachgerüstete weiße Standlichter (i.O.) - original in den Blinkern wurde seinerzeit beim Import (1988.) abgezwickt. So knapp, dass man da nix mehr machen kann außer neue Kabel ziehen. Dann würde der Blinker fein leuchten. Licht aus - Blinker an: Blinker vorne und seitlich blinken gleichzeitig (i.O.) Licht an - Blinker an: Blinker vorne und Seitlich wechseln sich ab (n.i.O.) http://www.kaefergarage.de/bandit/AVATAR-BANDIT06.JPG Hinten hab ich orange Blinker - hatte Pontiac ab 1985 so... - aber über fast die ganze Breite rotes Licht - 8 Lampen :) (n.i.O. mittleren vier zu hell) [edit] Ich vergaß: mein Adler ist auch beleuchtet (absolut n.i.O.) sieht aber endgeil aus und hat niemand - selbst gemacht. http://www.kaefergarage.de/bandit/AVATAR-bandit00.jpg http://www.kaefergarage.de/bandit/beleuchtet1.jpg
  22. *unterschreib* besp in Pennsylvania muss jedes Jahr bei der Prüfstelle vorgefahren werden, damit der Versicherungsschutz weiterhin besteht. Aber seit dem 01.03. dürfen auch DEKRA, GTÜ Eintragungen vornehmen und die haben Ahnung von den gesetzen, da jeder auch dafür in beschränktem Maße haftet. Schwachsinn bekommt man da auch nicht durch - selbst ich nicht ;) Es gibt drei Organisationen, zu denen ich gehe: GTÜ, TüV und zum Schluss DEKRA
  23. Leuchtweitenregulierung war sogar schon ab 01.01.1990 Pflicht ! (§50 Abs 8) Aber das habe ich im Netz gefunden: Das sagt das KBA: Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen" § 50 Abs. 10 StVZO). Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO). Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen. Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten. Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm Das sagt die Dekra: Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes einer Scheinwerferreinigungsanlage einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein. In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich. Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de Das sagt der Tüv: Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot. Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit: einer automatischen Leuchtweitenregelung einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt. Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind. Wir wollen, dass Sie sicher fahren. Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp
  24. Also ich muss da mal was dazu schreiben: was ein Besitzer mit seinem Auto macht, ist immernoch sein Ding. Und wenn er einen FIAT-Motor einbauen mag: sein Auto, seine Regeln ! Ich habe den Aerodeck und würde ihn auch auf Gas umrüsten - und das bei 7,3 Liter BEnzinverbrauch. Na und ? Ich habe auch keinen Bock immer mehr Spritkosten zu bezahlen, wenn es eine günstigere Lösung gibt. SO IST DAS EBEN ! Jede Woche 60-70 Euro auf den Straßen liegen lassen sehe ich nicht ein. Nur um zum Arbeiten zu bekommen und dann auch noch die Pendlerpauschale streichen lassen ? Nein danke. Ich hätte meinen schon lange umrüsten lassen, wenn die doofen nicht immer ein Loch in die Seitenwand schneiden ließen und ich mal auf mein Auto verzichten könnte (um den Umbau zu erledigen). Ich bin Soldat und muss seit zwei Jahren in Deutschland diverse Lehrgänge besuchen. Ende Oktober ist endlich Ende und da werde ich es in Angriff nehmen. Schönes Auto hin oder her. Hauptsache gespart. Jeder darf mit seinem Auto machen was er will. Wenn Du das nicht machen magst, NavyAcci, dann ist das so. Aber Du brauchst das nicht tausendmal kund tun. Danke für die Aufmerksamkeit
  25. So wie hans-cg9 schon schreibt: Motor, Anbauteile, Kabelbaum und so weiter Ebenfalls empfiehlt es sich die Abgasanlage und evtl. das Getriebe zu übernehmen. Durch die Motor-Getriebekombination wird schließlich das Abgasverhalten bestimmt. Du musst mindestens die Schalldämpfer und den Kat mit übernehmen um die Abgaswerte einzuhalten. Den originalen Fahrzeugbrief des Schlachtwagens mit zur Abnahme und es sollte funktionieren. Falls die Antriebswellen stärker sind: mit dazu. Die Bremsanlage solltest Du dann auch gleich aufrüsten. Darauf könnten die Prüfer wert legen, insbesondere an der Hinterachse. Wieso versuchst Du nicht den 2.2 Liter aus dem CB7 zu bekommen ? Der hatte auch schon 150 PS und geht (meineserachtens) wie die Hölle. Ich hatte mal so einen und trauer im schon ein wenig nach... Ob der Zylinderkopf passt ? Hmm. Der CG9 hat den F20B-Motor (147 PS), der TypeR den H22A (212 PS DOHC) drinnen. Der Prelude mit 185 PS (Typ BB1) hat auch den H22A mit DOHC eingebaut. Nun muss man unterscheiden, ob er F22 SOHC oder DOHC hat. Der Prelude hingegen hat den F20A mit SOHC drinnen und ab 1991 den F22A mit SOHC (wie der CB3) oder F22B mit DOHC. Ich denke nicht, dass das Baumuster untereinander passt - halte ich für unwahrscheinlich
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.